Den Gewerkschaften sind die Minijobs ein Dorn im Auge. Sie fordern, jedes Beschäftigungsverhältnis der Sozialversicherungspflicht zu unterwerfen. Damit die Beschäftigten nicht scharenweise in die Schwarzarbeit abwandern, sollen die Arbeitgeber die Rechnung weitgehend allein tragen.
Kalkül geht nicht auf
Nach den Plänen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) soll künftig insbesondere im unteren Einkommensbereich der Arbeitgeber den Großteil der Sozialversicherungsbeiträge allein tragen. Der Arbeitnehmerbeitrag liegt anfangs bei null und steigt mit dem Einkommen langsam an, bis bei einem Einkommen von 800 Euro brutto die Parität erreicht wäre. Das Ziel der Übung ist, mehr Arbeitnehmern eine „auskömmliche“ Entlohnung zu bieten und Minijobs in reguläre Teilzeitstellen umzuwandeln. Das Kalkül der Gewerkschaft: Für den Arbeitgeber ist es letztlich von den Sozialabgaben her billiger, eine Teilzeitkraft für 800 Euro zu beschäftigen, als zwei Minijobber für 400 Euro.
Diese Rechnung geht jedoch nicht unbedingt auf: Wenn sich Beschäftigungsverhältnisse mit wenigen Wochenstunden verteuern, können die Unternehmen diese nicht gleich in Teilzeitstellen umwandeln. Der Einzelhändler, der für den Samstagmittag eine Aushilfe braucht, benötigt diese eben nicht auch an den anderen Tagen der Woche. Es bleibt also beim Status Quo. Wenn die Aushilfskraft für den Samstag allerdings teurer wird, ist er versucht, die höheren Kosten pro Stunde durch Einsparungen bei der Arbeitszeit zu kompensieren.
Auch aus Arbeitnehmersicht werden Beschäftigungsfallen eher auf- als abgebaut. Wer im DGB-System eine Lohnerhöhung erhielte, würde einen erheblichen Teil durch die Progression des Sozialversicherungsbeitragssatzes wieder verlieren. Dadurch entsteht ein Anreiz, die Zahl der Wochenstunden gering zu halten. Für Empfänger von ergänzendem Arbeitslosengeld II bliebe ohnehin alles beim Alten – ihr verfügbares Einkommen wäre von der Neuregelung gar nicht beeinflusst.

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IW
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