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Arbeitslosenversicherung IW-Nachricht 9. Juli 2012

Beitragssatz könnte deutlich sinken

Die Bundesregierung greift immer tiefer in die Tasche der Arbeitslosenversicherung. Ab diesem Jahr reduziert der Bund Zahlungen, die er eigentlich an die Bundesagentur für Arbeit (BA) abliefern muss. Denn er hatte 2007 die Mehrwertsteuer auch deshalb angehoben, weil er die Beitragszahler entlasten wollte.

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Als die große Koalition im Jahr 2007 die Umsatzsteuer von 16 auf 19 Prozent erhöhte, wurde dies unter anderem damit begründet, dass die Unternehmen und die Beschäftigten von Abgaben entlastet werden sollten: 1 Prozent der 3-prozentigen Mehrwertsteueranhebung sollte in die Arbeitslosenversicherung fließen, damit diese ihren Beitragssatz von 6,5 auf 4,2 Prozent senken konnte.

Diese Zahlungen, die im Jahr 2011 rund 8 Milliarden Euro ausmachten, werden ab diesem Jahr reduziert. Statt 8,3 Milliarden Euro, mit denen die Bundesagentur für Arbeit (BA) eigentlich hätte rechnen können, überweist der Bund lediglich 7,2 Milliarden Euro. Damit wird die Beitragsentlastung zur nachträglichen Steuererhöhung.

Doch dies ist nicht die einzige Umleitung von Geldern aus Nürnberg in den Bundeshaushalt. Die BA zahlt außerdem einen „Eingliederungsbeitrag“ von zuletzt 4,5 Milliarden Euro an den Bund, der zur Finanzierung von Maßnahmen der Eingliederung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in den Arbeitsmarkt dient – mit denen die BA aber haushaltstechnisch gar nichts zu tun hat, denn das Arbeitslosengeld II ist eine Fürsorgeleistung des Bundes.

Die Zeche zahlen die Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung, also alle Unternehmen und ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Würde der Bund die 5,6 Milliarden Euro nicht aus dem BA-Haushalt abziehen, könnte die Arbeitslosenversicherung den Beitragssatz um 0,7 Punkte senken.

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