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Arbeitsmarktstatistik IW-Nachricht 31. Januar 2014

Viel weniger Vollzeit: Aufstocker als gedacht

Die Bundesagentur für Arbeit hat Ihre Beschäftigtenstatistik modernisiert. Die neuen Zahlen zeigen, dass erheblich weniger Vollzeit-Arbeitnehmer ihr Einkommen mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen als gedacht. Das ohnehin schwache Argument für einen Mindestlohn wird somit vollends in Frage gestellt.

Wenn Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungen melden, werden dabei bestimmte Merkmale in einem Schlüssel codiert – unter anderem Angaben zum Beruf, der Arbeitszeit und der Ausbildung. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Statistik über die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Allerdings werden diese Angaben von den Betrieben häufig nicht auf einem aktuellen Stand gehalten. Oft erfolgt die Codierung bei der ersten Meldung und wird danach nur noch fortgeschrieben.

Ab Mitte 2011 begann die Bundesagentur für Arbeit, die Meldungen zu modernisieren. Durch die Umstellung haben viele Betriebe auch die einst gemeldeten Angaben zur Arbeitszeit – ob ein Arbeitnehmer also in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt ist – aktualisiert. Dabei stellte sich heraus, dass offenkundig viele Arbeitnehmer bisher als Vollzeitbeschäftigte gemeldet waren, obwohl sie mittlerweile in Teilzeit, das heißt mit weniger Stunden als der betriebsüblichen Regelarbeitszeit, beschäftigt sind.

Dieser Umstellungseffekt macht sich nun als Bruch in der Statistik bemerkbar: Laut Beschäftigtenstatistik stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten von Juni 2011 bis Juni 2013 um 1,8 Millionen. Davon waren laut Bundesagentur 1,3 Millionen allein auf die Aktualisierung der Meldungen zurückzuführen.

Auswirkungen hat die neue Statistik deshalb auch auf die Zahl der so genannten Aufstocker. Denn die Zahl der Vollzeitbeschäftigten, die ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen, ist deutlich geringer als zuvor gedacht: Wurden im Juni 2011 noch 330.000 Vollzeit-Aufstocker gezählt, waren es im Juni 2013 nur noch 220.000.

Als Begründung für die Einführung von Mindestlöhnen hat die Zahl der Aufstocker allerdings auch schon vor der Statistik-Revision nicht getaugt: Nicht einmal ein Prozent der Beschäftigten sind alleinstehende Aufstocker in Vollzeit, bei denen die Notwendigkeit des Aufstockens allein auf niedrige Löhne zurückgeführt werden könnte.

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