Die Berufsgewerkschaft Vereinigung Cockpit hat die Germanwings-Piloten zum Ausstand aufgerufen. Nun werden die Rufe lauter, die Streikmacht der Spartengewerkschaften zu beschränken. Dafür reicht es nicht, eine obligatorische Schlichtung oder Notdienstverordnungen vorzuschreiben. Vielmehr muss die Tarifeinheit gesetzlich verankert werden.
Tarifeinheit gesetzlich verankern
Nach wiederholten Streikdrohungen in den vergangenen Wochen konnte der Streik der Germanwings-Piloten nicht mehr abgewendet werden. Der ehemalige Chef der Monopolkommission, Justus Haucap, kritisiert nun zu Recht, dass „Gewerkschaften durch einen Streik erheblichen Schaden bei anderen anrichten, die nichts mit dem eigentlichen Tarifkonflikt zu tun haben“ und fordert folgerichtig, gerade die Monopolmacht der Spartengewerkschaften zu beschränken.
Um dies wirkungsvoll zu tun, bedarf es einer Doppelstrategie:
Erstens muss die Tarifeinheit, die 50 Jahre lang zur Stabilität in der Sozialpartnerschaft beigetragen hat, gesetzlich wiederhergestellt werden. Denn Tarifautonomie braucht einen Ordnungsrahmen – die Friedenspflicht eines einzelnen Tarifvertrages ist wertlos, wenn ein Unternehmen mit rivalisierenden Gewerkschaften verhandeln muss. Und geschädigte Dritte können sich nicht wehren. Der Gesetzgeber hat den nötigen Spielraum, das Streikrecht zu beschränken, um die Rechte Dritter zu schützen.
Zweitens muss überlegt werden, wie bereits bestehende Rivalitäten, die fest verankert sind, geordnet werden. Hier könnte tatsächlich über eine obligatorische Schlichtung in der Daseinsvorsorge nachgedacht werden. Nur: Eine Gewerkschaft, die streiken will und mächtig ist, wird sich von einem Schlichter nicht zähmen lassen – sie streikt dann eben später. Parallel müssten also auch synchronisierte Tarifvertragslaufzeiten vorgeschrieben werden, damit konkurrierende Gewerkschaften parallel und nicht hintereinander streiken.
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