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IW-Nachricht 10. Juli 2013 Hagen Lesch

Mindestlohn: Neues vom Kaufkraftargument

In einer Analyse im Auftrag der Gewerkschaften ver.di und NGG kommt das Eduard Pestel Institut zu dem Ergebnis, dass die Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro die Kaufkraft um 19,1 Milliarden Euro erhöht. Die Rechnung wird allerdings wieder einmal ohne den Wirt gemacht – wie schon vor zwei Jahren bei einer umstrittenen Prognos-Studie.

Die Berechnungen berücksichtigen nämlich nicht, dass der Mindestlohn nicht nur positive Konsequenzen hat: Durch entsprechende Vorgaben sinken die Unternehmensgewinne, was Kaufkraft und die Mittel für Investitionen reduziert. Außerdem würden durch einen Mindestlohn gegebenenfalls Arbeitsplätze für weniger qualifizierte Beschäftigte wegfallen oder ins Ausland verlagert. Beides führt am Ende zu merklichen Wachstumseinbußen.

Die Schlussfolgerung der Gewerkschaften aus den Zahlen der Pestel-Studie, wonach der Mindestlohn ein eigenständiges Konjunkturprogramm sein könnte, ist demnach höchst fahrlässig. Das IW Köln hat schon im Jahr 2011 in einer Studie darauf hingewiesen, dass die Erwerbseinkommen nur dann um gut 19 Milliarden Euro ansteigen, wenn durch einen Mindestlohn keinerlei negative Beschäftigungswirkungen angestoßen werden. Fallen dagegen Arbeitsplätze weg, bleiben nur 15,6 Milliarden Euro an zusätzlichem Einkommen übrig. Natürlich bedeutet auch diese Summe zusätzliche Kaufkraft, doch die fehlt dann auf Unternehmensseite – letztlich wird das Geld also kurzfristig nur von einer Tasche in die andere verschoben. Langfristig drohen sogar, wie beschrieben, erhebliche negative Folgen für die Wirtschaft.

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Fiskalische Kosten eines gesetzlichen Mindestlohns
IW-Trends Nr. 4 25. Dezember 2011 Nicole Horschel / Hagen Lesch

Fiskalische Kosten eines gesetzlichen Mindestlohns

Nicole Horschel / Hagen Lesch Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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