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Währungsunion IW-Nachricht 29. September 2010

Gute Reformansätze, doch etwas fehlt

Erst der drohende Staatsbankrott Griechenlands und die damit verbundenen Turbulenzen an den Finanzmärkten, schließlich die milliardenschweren Rettungsschirme: Die vergangenen Monate haben überdeutlich gezeigt, dass das finanz- und wirtschaftspolitische Regelwerk der Eurozone alles andere als wasserdicht ist.

Die EU-Kommission hat deshalb in dieser Woche Vorschläge gemacht, wie der Stabilitäts- und Wachstumspakt gestärkt werden kann. Alle Reformansätze sind sinnvoll, doch nach wie vor fehlt eine Insolvenzordnung für Mitgliedsländer der Währungsunion. Künftig soll der Stabilitäts- und Wachstumspakt stärker den Schuldenstand der Euroländer berücksichtigen. Mitgliedsländer, deren Staatsverschuldung 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts übersteigt, sollen Maßnahmen ergreifen, um diesen Wert rasch genug zurückzuführen.

Auch Sanktionen sollen in Zukunft früher greifen. Wenn etwa die EU-Kommission ein übermäßiges Haushaltsdefizit in einem Land feststellt, kann sie eine unverzinsliche Einlage verlangen, die bei weiterer Untätigkeit in eine Geldbuße umgewandelt werden kann.

Um fiskalische Fehlentwicklungen zu vermeiden, sollen die EU-Mitgliedsstaaten demnächst die Grundzüge ihrer Haushaltsplanung für das jeweils kommende Jahr zunächst mit Brüssel abstimmen; erst dann sollen die nationalen Parlamente ihre Haushaltsentwürfe verabschieden dürfen. Darüber hinaus ist ein neuer Modus bei der Abstimmung über Sanktionen geplant sowie die regelmäßige Überprüfung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit eines Landes sowie seiner Leistungsbilanz.

All dies sind sinnvolle Maßnahmen, um die Währungsunion zu stärken: Schließlich entziehen die Vorschläge den Politikern ein Stück weit das Verfahren und nehmen neben der Finanzpolitik auch andere Bereiche der Wirtschaftspolitik in die Pflicht. Allerdings fehlen noch Pläne für eine Insolvenzordnung für EU-Staaten, die regeln würde, wie mit zahlungsunfähigen Mitgliedsländern der Währungsunion zu verfahren ist. So würden nämlich auch die Gläubiger eines bankrotten Landes an der Sanierung beteiligt – was wiederum zu einer vorsichtigeren Kreditvergabe an klamme Staaten führen würde.

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