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Finanzaktivitätssteuer IW-Nachricht 18. Mai 2010

Fragwürdiger Würgegriff für Spekulanten

Die politische Diskussion dreht sich gegenwärtig in Deutschland und in ganz Europa primär darum, wie man die Finanzmärkte wirksam regulieren und damit zugleich den Spekulanten das Handwerk legen könnte.

Die Berliner Regierungskoalition und damit Bundeskanzlerin Angela Merkel hat jetzt einen Schwenk vollzogen: Sie spricht sich nunmehr nicht nur für eine strengere Überwachung von Hedgefonds und ein Verbot sogenannter Leerverkäufe aus. Außerdem fordert sie eine (Gewinn-)Steuer auf Finanztransaktionen. Die beste Methode gegen Spekulation ist jedoch nach wie vor eine solide Haushaltspolitik. Auch wenn gegenwärtig völlig unklar ist, wie denn eine derartige Steuer konkret ausgestaltet würde, lässt sich eines kritisch anmerken: Die Berliner Regierungskoalitionäre werden mit der Einführung einer derartigen Steuer weder eine weitere Finanzkrise verhindern noch die Spekulationswellen gegen überschuldete Euro-Länder bremsen. Selbst der fiskalische Ertrag dieser Steuer steht allenfalls auf dem Papier.

Zwar stammt der Vorschlag zur Einführung einer Finanzaktivitätsteuer aus der Feder des Internationalen Währungsfonds – aber dieser hat seinen Vorschlag den G20 Staaten und nicht speziell der Bundesrepublik unterbreitet. Damit wird zugleich das größte Handicap dieser Steuer deutlich. Ihre von den Protagonisten zugedachte Wirkung kann sie nur entfalten, wenn sie nicht isoliert in Deutschland, sondern am besten in allen G20 Staaten eingeführt würde. Auch eine europaweite Einführung einer derartigen Steuer ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt illusorisch. Es käme dann allenfalls zu einer Umlenkung der weltweiten Kapitalströme und damit zu einer Schädigung des Finanzplatzes Deutschland.

Eine Finanzaktivitätssteuer ist zwar punktgenauer ausgestaltet als eine allgemeine Finanztransaktionssteuer, weil letztere generell jeden Kauf und Verkauf von Wertpapieren besteuert. Die erstere, die Light-Variante, unterwirft nur die Gewinne derartiger Geschäfte der Steuer. Allerdings stellt sich die Frage, was passiert bei Verlusten? Können diese mit Gewinnen verrechnet werden? Zudem gibt es steuersystematische Bedenken. Denn es würde durch eine derartige zusätzliche Gewinnsteuer zu einer Doppelbesteuerung von Spekulationsgewinnen kommen. Bekanntlich unterliegen diese Gewinne seit dem Jahre 2009 bereits der Kapitalbesteuerung in Deutschland.

Das letztlich einzig wirksame Instrument gegen unerwünschte Spekulationsattacken ist eine solide Finanz– und Wirtschaftpolitik. Sie schreckt Spekulanten ab, weil das Risiko im Vergleich zur Rendite zu groß ist.

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