Die Bundesregierung will die Sanierung der Hypo Real Estate mit Hilfe eines Enteignungsgesetzes durchboxen. Jetzt legt sie nach und präsentiert einen teilweise bemerkenswerten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktaufsicht. Bei der weiteren Konkretisierung des Papiers muss sie aber mehr Augenmaß als beim Enteignungsgesetz beweisen.
Frage des Augenmaßes
Anfang April treffen sich die Regierungschefs der G20-Länder in London. Sie wollen auch über eine neue Finanzarchitektur verhandeln. Die Bundesregierung will nicht mit leeren Händen in die englische Hauptstadt fahren und hat neben dem umstrittenen und übertrieben scharfen Enteignungsgesetz jetzt auch einen Referentenentwurf zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht auf der Internetseite des BMF veröffentlicht. Danach soll der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtein größerer Ermessensspielraum bei der Vorgabe von Eigenkapitalanforderungen für Banken gegeben werden. Unter anderem soll sie die Banken dazu veranlassen können, einen zusätzlichen Eigenkapitalpuffer für wirtschaftlich schwache Perioden anzulegen. Auch einer Bank, die sich in einer besonderen Geschäftssituation befindet, soll sie Zusatzauflagen machen können.
Die Formulierungen im Referentenentwurf sind noch sehr allgemein gehalten. Denn die konkreten Regeln sollen international koordiniert werden. Was letztlich auf Banken und Versicherungen zukommt, ist mithin noch unklar. Dabei gilt es, das richtige Augenmaß zu finden: Die Gewerbefreiheit weitestgehend zu erhalten und gleichzeitig sachgerecht Risiken zu begrenzen. Vor diesem Spagat darf sich und sollte sich der Gesetzgeber jedoch nicht drücken.
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