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Arbeitslosengeld I IW-Nachricht 5. Februar 2012

Es gibt schon eine Regelung für Geringverdiener

Die Opposition will die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I erleichtern. So will sie verhindern, dass viele Arbeitslose gleich in das Arbeitslosengeld II – Hartz IV genannt - fallen. Dabei gibt es schon eine Sonderregel für prekär Beschäftigte.

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Friseur Quelle: contrastwerkstatt/Fotolia

Von den 400.000 Arbeitslosen, die im Januar 2012 ihren Job auf dem ersten Arbeitsmarkt verloren, erhielten immerhin 330.000 das reguläre Arbeitslosengeld. Rund 70.000 Personen bekamen Arbeitslosengeld II, zum Beispiel weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllten oder ihr Arbeitslosengeld so gering war, dass es aufgestockt werden musste.

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, ist eine beitragspflichtige Beschäftigungsdauer von 12 Monaten innerhalb einer Frist von 2 Jahren erforderlich. Die Opposition möchte einerseits die Rahmenfrist auf 3 Jahre verlängern und andererseits die Zahl der erforderlichen Beitragsmonate verringern. Es müsse auf die zunehmende Zahl vorübergehend Beschäftigter reagiert werden.

Die dahinter stehende Logik ist durchaus fragwürdig: Es soll eine soziale Leistung verbessert werden mit dem Ziel, dass kein Anspruch auf eine andere soziale Leistung entsteht.

Die Forderung übersieht zudem, dass es bereits eine Sonderregel für kurzfristig Beschäftigte und Geringverdiener gibt. Wer nicht länger als 6 Wochen befristet beschäftigt war und weniger als 2.625 Euro (West) bzw. 2.240 Euro (Ost) verdiente, braucht nur 6 Beitragsmonate für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

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