Der Bundesfinanzhof hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Ob sie es tatsächlich ist, kann allerdings nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Richtersprüche aus München hatten aber schon in der Vergangenheit eine starke Signalwirkung auf Karlsruhe.
Es geht um 2,5 Milliarden Euro
Das heutige Urteil vereinheitlicht überdies die bisherige gegensätzliche Rechtsprechung der Finanzgerichte. Das Finanzgericht Niedersachsen und das Finanzgericht Saarland haben in ihren Urteilen die Neuregelung als verfassungswidrig, die Finanzgerichte Baden-Württemberg und Köln hingegen als zulässig erklärt. Für die Berufstätigen geht es um die Frage, ob ihre Arbeit erst am Werkstor beginnt oder der Arbeitsweg auch schon dazu gehört. Für den Finanzminister geht es um 2,5 Milliarden Euro. Kippt auch das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung, steht zwar nicht grundsätzlich die Haushaltskonsolidierung auf dem Spiel.
Zusammen mit anderen sich abzeichnenden Haushaltsbelastungen – Stichwort Gehaltsrunde im öffentlichen Dienst - könnte es aber für die Haushaltskonsolidierung eng werden. Daher scheint es unwahrscheinlich, dass die alte Regelung, die einen Abzug von 30 Cent ab dem ersten Kilometer vorsah, wieder rechtskräftig wird, falls das Verfassungsgericht das neue Recht endgültig verwirft. Möglich wäre z.B. eine niedrigere Pauschale von z.B. 20 Cent pro Kilometer. Dies wäre aber für alle Fernpendler, die täglich mehr als 60 Kilometer zur Arbeit fahren, eine teuere Lösung.
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