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Hartz IV IW-Nachricht 20. Oktober 2009

Entspricht Stundenlohn bis zu 10 Euro

Das Bundesverfassungsgericht will über die Höhe der Sätze für das Arbeitslosengeld II urteilen. Kläger machen geltend, dass diese zu niedrig seien. In Berlin kann ein Alleinstehender einschließlich der Kosten der Unterkunft auf ein verfügbares Einkommen von knapp 740 Euro im Monat kommen. Eine Alleinerziehende kann 1.150 Euro erreichen und eine Familie mit 2 Kindern 1.730 Euro.

Um diese Einkommen mit einer Arbeit ohne ergänzende Transfers zu erwirtschaften, müssten bei einer Vollzeitbeschäftigung Stundenlöhne von 5,60 Euro, 7,60 Euro bzw. 10,30 Euro erzielt werden. Gerade Arbeitsuchende mit Familien dürften es somit schwer haben, sich mit einer Arbeit aus dem Transferbezug zu befreien. Allerdings bietet Hartz IV die Möglichkeit, Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeld II zu kombinieren. Wenn zum Beispiel die Alleinerziehende einen 400-Euro-Job annimmt, kann sie ihr verfügbares Einkommen auf gut 1.300 Euro steigern.

Höhere Regelsätze würden zu einer Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten führen – die Zahl der Hartz-IV-Empfänger wird steigen. Darüber hinaus erhalten Erwerbstätige einen Anreiz, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und das entgangene Erwerbseinkommen durch ergänzendes Arbeitslosengeld II zu kompensieren.

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