Eigentlich möchte die Bundesregierung die Bürokratie durch Steuergesetze reduzieren, hierzu ist etwa eine Reduktion der Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen angedacht. Doch mit der Gelangensbestätigung für innergemeinschaftliche Lieferungen zeigt das Finanzministerium nun erst mal Elan beim Bürokratieaufbau.
Eins vor, zwei zurück
Seit Anfang Januar 2012 gilt eine neue umsatzsteuerliche Regelung für innergemeinschaftliche Lieferungen. Sie heißt - im besten Bürokratendeutsch - Gelangensbestätigung. Hierbei handelt es sich um ein Formular, auf dem sich Exporteure beim Empfänger ihrer Ware im EU-Ausland den Empfang bestätigen lassen müssen, um die beim Inlandsverkauf fällige Umsatzsteuer nicht zahlen zu müssen. Der Empfänger bescheinigt damit, dass die Exportware in seine Hände gelangt ist.
Das Problem: Ausführende Unternehmen bleiben auf der Mehrwertsteuerzahlung sitzen, wenn ihnen im Ausland niemand ihr bislang vollkommen unbekanntes deutsches Formular abzeichnet. Unklar ist auch, ob das heimische Finanzamt die Unterschrift eines Lagerarbeiters in Bukarest oder Manchester anerkennt. Zudem wird bei dem Verfahren völlig ignoriert, dass inzwischen oft ausländische Speditionen die Lieferung vornehmen. In diesem Fall können weder Spediteur noch Empfänger etwas mit dem Schrieb in schönstem Bürokratendeutsch anfangen.
Viele Speditionen haben in den vergangenen Jahren auf elektronische Verfahren zur Abwicklung ihrer Auslandslieferungen umgestellt, doch mit der Gelangensbestätigung macht das Bundesfinanzministerium nun einen Schritt rückwärts ins Papierzeitalter.

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