Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang des Monats die Regelungen des Lissabonner Vertrags zur EU gebilligt. Doch dem Ja zur Ratifizierung des EU-Reformvertrags folgte ein Aber. Denn der Gesetzgeber muss noch an einem dazugehörigen Begleitgesetz nachbessern. Manchen Politikern gehen die Pläne dafür jedoch nicht weit genug.

Eine Frage der Mitsprache
Der Lissabonner Vertrag will die EU handlungsfähiger machen, mehr Transparenz schaffen, aber auch die Demokratie stärken. Unter anderem sollen die Volksvertretungen in den Ländern künftig unter bestimmten Voraussetzungen den Entwurf eines Gesetzgebungsakts der EU ablehnen können. Diese Beteiligungsrechte müssen mit einem Gesetz in deutsches Recht umgesetzt werden. Dieses geht den Richtern noch nicht weit genug. So fordern sie insbesondere, dass bei bestimmten Vorschlägen für Rechtsvorschriften der EU der deutsche Regierungsvertreter in Brüssel der Vorlage nur dann zustimmen darf, wenn er zuvor vom Deutschen Bundestag oder vom Bundesrat innerhalb einer bestimmten Frist durch ein Gesetz dazu ermächtigt wurde.
Einige Politikern wollen nun noch mehr. Sie möchten die deutsche Regierung zwar nicht bei allen Entscheidungen im Rat an ein Parlamentsvotum binden, fordern aber für Bundestag und Bundesrat das Recht, auswählen zu können, in welchen Fällen sie der deutschen Regierung quasi ein imperatives Mandat für die Ratsverhandlungen mit auf den Weg geben wollen. Dann wäre die Regierung auch in anderen Fällen als den einfachen Änderungen des EU-Vertrags in der Regel an die Parlamentsentscheidung gebunden. Die Kritiker dieses Vorhabens befürchten, dass dadurch die Handlungsfähigkeit der deutschen Regierung auf dem europäischen Parkett stark eingeschränkt würde.
Kommt es nicht bald zu einer Einigung, gerät der Zeitplan in Gefahr. Denn der Bundestag will am 8. September das neue Gesetz abschließend beraten, damit die deutsche Ratifikationsurkunde in Rom hinterlegt werden kann, bevor die Iren in einem zweiten Referendum über das Schicksal des Lissabonner Vertrags entscheiden.

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