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Internationale Gewinnverlagerung IW-Nachricht 1. Juli 2013

Deutschland ist Vorreiter

Die OECD will einen Aktionsplan gegen die sogenannte internationale Gewinnverlagerung vorlegen. Das berichtet das Handelsblatt. Deutschland ist bei diesem Thema allerdings schon ein ganzes Stück weiter: Seit der Unternehmenssteuerreform von 2008 können Gewinne deutscher Unternehmen nicht einfach durch geschickte Transfers über Ländergrenzen hinweg kleingerechnet werden. Es ist also höchste Zeit, dass auch andere Länder ihre Lücken in den Steuergesetzen schließen.

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Vor allem international tätige US-Unternehmen wie Starbucks und Google sorgen bei den europäischen Finanzministern für Ärger: Sie können die Steuerlast auf ihr Auslandsgeschäft – geduldet vom amerikanischen Fiskus – auf wenige Prozent reduzieren: Die amerikanischen Unternehmen transferieren den Gewinn aus ihrem Auslandsgeschäft zwischen verschiedenen Tochtergesellschaften hin und her und am Ende landet er fernab des staatlichen Zugriffs in einer Steueroase.

Für deutsche Unternehmen gilt ein Vorgehen nach diesem Muster indes schon heute als Missbrauchsfall gemäß Paragraph 42 der Abgabenordnung. Der Paragraph soll verhindern, dass unternehmerische Gestaltung „zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt.“ Außerdem können deutsche Unternehmen ihre Gewinne nicht in Steueroasen parken – das vereitelt die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuerrecht. Durch diese Regelung werden Gewinne automatisch der deutschen Muttergesellschaft zugerechnet, wenn sie in eine Steueroase transferiert werden. Hinzu kommen komplexe Spezialregelungen wie die Zinsschranke.

Wenn im Ausland vergleichbare Regelungen erlassen werden, würde dies die internationale Gewinnverlagerung stark eindämmen und international gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen schaffen. Ein Ruf nach höheren Steuern und strengeren Gesetzen in Deutschland würde dagegen ins Leere laufen.

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