Die Angestellten vom Bund und Kommunen erhalten rückwirkend ab Januar 3,1 Prozent mehr Gehalt und zusätzlich eine Einmalzahlung von 50 Euro. Das belastet die Haushalte, und erste Kommunen haben bereits mit Gebührenerhöhungen gedroht. Dabei hat der Staat bereits in der Vergangenheit kräftig zugelangt.
Der Staat war schon bislang wenig zimperlich
Die staatlich festgesetzten und beeinflussten, sprich: administrierten Preise sind seit der Wiedervereinigung um gut zwei Drittel gestiegen, die übrigen Verbraucherpreise aber nur um knapp ein Drittel. Unter die administrierten Preise fallen nicht nur Gebühren für die Zulassung eines PKW oder die Straßenreinigung. Dazu gehören z.B. auch die staatlich beeinflussten Energiepreise, die etwa der Ökosteuer unterliegen. Besonders stark stiegen die Preise für Waren, die mit speziellen Verbrauchsteuern belastet sind wie Benzin und Heizöl, nämlich seit 1995 um 65 Prozent. Die direkt vom Staat festgesetzten Endpreise, im Wesentlichen sind das die Gebühren, kletterten im selben Zeitraum nur um 43 Prozent. Sollten die Kommunen künftig ihre Gebühren wegen des Tarifabschlusses aber anheben, könnten die staatlichen Leistungen wieder die Teuerungsrate anführen.
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