Die Bundesregierung berät heute über zahlreiche Reformen für den Arbeitsmarkt. Die Job-Center sollen neu geordnet und die auf die Wirtschaftskrise zugeschnittenen Kurzarbeitergeldregelungen verlängert werden. Auf der Agenda steht ferner eine Verbesserung der Vermittlungschancen für jugendliche und alleinerziehende ALG-II-Empfänger. Der Bund kann hier zwar Akzente setzen, handeln müssen jedoch nicht zuletzt die Kommunen.
Der Bund kann es nicht allein richten
Die Probleme bei Jugendlichen und Alleinerziehenden sind unterschiedlich gelagert: Immerhin 190.000 Arbeitslose unter 25 Jahren und über 640.000 Alleinerziehende erhalten Arbeitslosengeld II. Für Jugendliche ist es wichtig, dass sie sich gar nicht erst im Transferbezug einrichten, sondern schnell eine Arbeit oder eine Ausbildungsstelle finden. In der Regel klappt das auch: Nur 4 Prozent der arbeitslosen Jugendlichen mussten länger als zwölf Monate auf einen Job warten, die Arbeitslosigkeit dauert nur halb so lang wie im Durchschnitt. Dabei hilft die Bestimmung im Sozialgesetzbuch, dass Erstantragstellern auf ALG II „unverzüglich“ ein Angebot zu unterbreiten ist.
Bei Alleinerziehenden besteht das Problem oft darin, dass sie Arbeit und Kinderbetreuung nicht unter einen Hut bringen können. Für sie ist ein gutes Betreuungsangebot entscheidend. Verantwortlich dafür sind die Kommunen. Da diese in den Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger sitzen, haben sie auch den Hebel in der Hand, die Arbeitsmarktlage Alleinerziehender zu verbessern.

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