In diesem Jahr wird die Bundesagentur für Arbeit – trotz wachsender Arbeitslosigkeit und Milliardenkosten für die Kurzarbeit – noch mit dem Geld auskommen, das in besseren Zeiten zurückgelegt werden konnte. Im nächsten Jahr aber wird die Zahl der Arbeitslosen um mehrere 100.000 steigen. Damit droht ein Defizit von bis zu 20 Milliarden Euro.
Defizit in Sicht
Das Gesetz sieht in einem solchen Fall vor, dass der Bund der Bundesagentur ein zinsloses Darlehen gewährt. Bei einem dauerhaften Missverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben droht aber die Anpassung des Beitragssatzes. Zu überlegen ist, ob angesichts der außergewöhnlich schweren Rezession und der großen Lasten für die Arbeitslosenversicherung die Kosten der Krisenbewältigung vorübergehend aus Steuermitteln zu begleichen sind. Dies würde verhindern, dass der Aufschwung durch steigende Arbeitskosten abgebremst wird.
Fraglich ist auch, inwieweit die Bundesagentur vor diesem Hintergrund weiter verpflichtet sein sollte, den sogenannten Eingliederungsbeitrag von mehr als 4 Milliarden Euro an den Bund abzuführen. Mit diesem Geld werden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Hartz-IV-Empfänger finanziert, für die die Arbeitslosenversicherung aber gar nicht zuständig ist.

Höhere Krankenkassenbeiträge: Die Rechnung geht nicht auf
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Mindestrücklage anheben, Beitragszahler nicht überfordern
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