Das nordrhein-westfälische Hochschulfreiheitsgesetz gilt eigentlich als gelungene Umsetzung der Hochschulautonomie. Globalhaushalt, Personalhoheit, eine eigenständige Rechtsform und ein Hochschulrat sind die zentralen Merkmale. Doch nun will das Wissenschaftsministerium die Entscheidungsspielräume der Hochschulen mit dem Hochschulzukunftsgesetz reduzieren. Das wäre fatal.

Nordrhein: Westfalen rudert zurück
Geht es nach dem nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium, sollen unter anderem die Bereiche Personal und Haushalt durch landesseitige Rahmenvorgaben stärker gesteuert werden. Die größte Veränderung ist im Hinblick auf den Hochschulrat geplant. Bislang besteht er aus bis zu zehn, von Hochschule und Ministerium gemeinsam bestimmten Persönlichkeiten aus Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft, von denen die Hälfte der Hochschule selbst angehören kann. Er soll künftig nicht mehr an strategischen Entscheidungen beteiligt sein, sondern lediglich beratende Funktion haben.
Gleichzeitig soll der Senat wieder mehr Entscheidungskompetenzen erhalten. Er repräsentiert die Mitglieder einer Hochschule. Ihm gehören Vertreter der Professoren, des wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Personals sowie Vertreter der Studierenden an. Dieses Gremium hat sich in der Vergangenheit allerdings oft als nicht entscheidungsstark erwiesen.
Hochschullehrer und -leitungen wehren sich zu Recht gegen diesen Richtungswechsel. Denn NRW braucht kein neues Hochschulgesetz. Dem legitimen Anliegen des Landes, dass der Staat die Gesamtsteuerung übernimmt und Gelder transparent eingesetzt werden, kann durch die bereits jetzt existierenden Instrumente Genüge getan werden. Ohne einen starken Hochschulrat, der die Interessen der Hochschule nach außen gegenüber zu starken Eingriffen des Ministeriums und nach innen gegenüber vereinzelten Interessengruppen verteidigt, kann die autonome Rechtsform indes nicht aufrechterhalten werden. Ihr aber sind nach Einschätzung von Hochschulleitungen und Wirtschaft die Erfolge der vergangenen Jahre in Forschung und Lehre zu verdanken. So konnten die nordrhein-westfälischen Hochschulen zwischen 2007 und 2011 ein Viertel aller Sonderforschungsbereiche der Deutschen Forschungsgemeinschaft für sich gewinnen. Und das, obwohl ihr Anteil am bundesweiten wissenschaftlichen Personal bei weniger als zwanzig Prozent liegt. Im gleichen Zeitraum gelang es ihnen außerdem, die Zahl der Studierenden um 28 Prozent zu steigern. Bundesweit waren es nur 23 Prozent.
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