Nachdem die Föderalismusreform die Kompetenzen von Bund und Ländern auseinanderdividiert hat, plädiert der Wissenschaftsrat nun für ein stärkeres Zusammenwirken. Allen Beteiligten ist nämlich klar geworden, dass die Herausforderungen der Zukunft nur gemeinsam gestemmt werden können. An manchen Stellen wirft das Konzept des Wissenschaftsrats allerdings Fragen auf, vor allem, wenn es um die Finanzierung der Lehre geht.
Bund und Länder sollen gemeinsam handeln
In der Exzellenzinitiative hat sich die Idee bewährt, dass sich Hochschulen, außeruniversitäre Einrichtungen und Unternehmen zu Forschungsnetzwerken zusammenschließen – diese Exzellenzcluster sollen deshalb nach den Plänen des Wissenschaftsrats weitergeführt werden. Dafür hatten sich unlängst auch die Spitzenverbände der Wirtschaft in ihrem gemeinsamen Papier zur Hochschulfinanzierung ausgesprochen. Aus diesen Forschungsclustern sollen an den Hochschulen Schwerpunktbereiche entstehen (Liebig-Zentren), die von Bund und Länder längerfristig gemeinsam finanziert werden. Außerdem empfiehlt der Wissenschaftsrat Bund und Ländern, langfristige, besonders gut ausgestattete Professorenstellen für herausragende Wissenschaftler auszuschreiben.
Mit beiden Maßnahmen – den Liebig-Zentren und den sogenannten Merian-Professuren – sollen Lehre und Forschung gleichermaßen gefördert werden. Ob das gelingen kann, ist allerdings fraglich, wenn die Forschungsexzellenz das Hauptauswahlkriterium ist.
Einen neuen Ansatz empfiehlt der Wissenschaftsrat zur Fortführung des Hochschulpaktes: Bund und Länder sollen prüfen, ob das Geld für zusätzliche Studienplätze erst bei erfolgreichem Studienabschluss fließen soll. Das hatten auch die Spitzenverbände der Wirtschaft gefordert. Abgesehen davon bleibt aber offen, wie die vielen guten Vorschläge des Wissenschaftsrates zur Verbesserung der Lehre über befristete Projektförderung hinaus umzusetzen wären.
Auch bei der Finanzierung ist noch einiges unklar: So geht der Wissenschaftsrat davon aus, dass Bund und Länder ihren bisherigen Mitteleinsatz aufrechterhalten. Zusätzlich sollen die Länder die Grundfinanzierung der Hochschulen und – gemeinsam mit dem Bund – auch die Grundfinanzierung der außeruniversitären Forschungsinstitute erhöhen. Das ist im Zeichen der Schuldenbremse allerdings nicht sehr wahrscheinlich.
Eine nachhaltige Finanzierungsquelle, die der Wissenschaftsrat (noch) ausspart, hat sein Vorsitzender Wolfgang Marquardt anlässlich des Kongresses zum „Qualitätspakt Lehre“ indes benannt: Studiengebühren in Höhe von 100 Euro pro Monat. Um Bafög-Empfänger nicht zusätzlich zu belasten, würde das Bafög um diesen Betrag erhöht und zusätzlich der Kreis der Förderungsberechtigten erweitert. Mit dem Konzept können laut Marquardt rund 3 Milliarden Euro pro Jahr für die Hochschulen erwirtschaftet werden. Das wäre eine Quelle, die weit sicherer fließen würde als das Geld der Länder. Obendrein würde sie zu mehr Wettbewerb um gute Lehre beitragen.
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