Den Kompromiss zur Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze hat sich der Bund mit finanziellen Zugeständnissen an die Kommunen erkauft. Nun gibt es Überlegungen, dass er sich am Haushalt der Arbeitslosenversicherung schadlos hält. Am Ende stünde eine verkappte Steuer- und Abgabenerhöhung.
Bund will Kasse plündern
Die Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze sorgt für einen warmen Regen – allerdings weniger bei den Leistungsempfängern selbst, sondern vorrangig in den Haushalten von Ländern und Kommunen. Denn die Vereinbarungen kommen den Bund teuer zu stehen. Er trägt nicht nur sämtliche Kosten des Bildungspaketes - eigentlich eine Aufgabe von Ländern und Kommunen –, sondern er übernimmt auch noch schrittweise die Kosten für die Grundsicherung im Alter.
Statt aber die Mittel dafür aus dem eigenen Haushalt zu nehmen, ist ein Griff in die Beitragskasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) in der Diskussion. Diese erhält vom Bund jedes Jahr einen Betrag, der einem Punkt aus der Mehrwertsteuererhöhung von 2007 entspricht. Zuletzt waren das knapp 8 Milliarden Euro. Die Mehrwertsteuererhöhung war seinerzeit auch damit begründet worden, dass mit den Einnahmen der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung niedrig gehalten werden solle. Diese Ankündigung ist nicht mehr viel wert. Denn der Bund möchte diese sogenannte „Beteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung“ halbieren.
Die daraus folgenden Mindereinnahmen der BA können nicht vollständig mit Einsparungen kompensiert werden. Dazu müssten die Beitragssätze angehoben werden. Im Ergebnis begleichen also die Beitragszahler die Rechnung für die Ausgabenwünsche von Bund, Ländern und Kommunen.
Bürgergeld: Sparpläne im Bundeshaushalt unrealistisch
2025 rechnet der Bund damit, über zwei Milliarden Euro beim Bürgergeld einzusparen – trotz steigender Arbeitslosigkeit und Nullrunde beim Regelsatz. Diese Einsparung ist jedoch mehr als fraglich.
IW
Regionale Belastungseffekte einer Variation der Beitragsbemessungsgrenze
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