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Zeitarbeit-Mindestlöhne IW-Nachricht 27. Dezember 2010

Branchenmindestlohn statt Equal Pay

Den Gewerkschaften ist die unterschiedliche Entlohnung zwischen Stammbelegschaften und Zeitarbeitskräften schon lange ein Dorn im Auge. Vor allem die IG Metall kritisiert die ungleiche Bezahlung immer wieder und fordert ein striktes Equal Pay, also die gleiche Entlohnung von Stamm- und Zeitkräften.

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Zu teuer sagen die Verleih- und Entleihbetriebe unisono. Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) der Christlichen Tarifgemeinschaft in der Zeitarbeit den Gewerkschaftsstatus aberkannt hat, ist nun aber ein Kompromiss möglich: ein Branchenmindestlohn in der Zeitarbeit. Ein Branchenmindestlohn in der Zeitarbeit stieß lange Zeit auf ein ordnungspolitisches Problem. Weil nicht nur die DGB-Gewerkschaften einen Zeitarbeitstarifvertrag mit den Arbeitgeber ausgehandelt hatten, sondern auch eine Tarifgemeinschaft aus christlichen Gewerkschaften, war unklar, welcher Tarifvertrag denn als Mindestlohn-Tarifvertrag Vorrang haben könnte. Wäre der DGB-Tarif genommen worden, wären die Christlichen Gewerkschaften ihres Rechts beraubt worden, selbst Tarifverträge schließen zu dürfen.

Dieses Problem ist nun aber vom Tisch, weil das BAG der christlichen Tarifgemeinschaft die Tariffähigkeit abgesprochen hat. Damit ist der Weg für einen Mindestlohn-Tarifvertrag in der Zeitarbeit frei, der im nächsten Jahr verhindert, dass nach der vollständigen Öffnung des Binnenmarktes für osteuropäische Arbeitskräfte ausländische Zeitarbeitsfirmen deutsche Tarifstandards unterlaufen können.

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