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(© Foto: samott - Fotolia)
Großbritannien IW-Nachricht 24. Januar 2013

Eine Schweiz zwischen Atlantik und Nordsee?

Wenn es nach dem britischen Premierminister David Cameron geht, gibt es bis Ende 2017 im Vereinigten Königreich eine Volksabstimmung darüber, ob das Land in der Europäischen Union bleibt oder nicht. Die Briten, so Cameron, wollen ihre Beziehungen zur EU neu verhandeln. Über das Ergebnis sollen dann die Bürger abstimmen. Ziel des Manövers ist es, Kompetenzen aus Brüssel nach London zurückzuholen. Das ist ein schwieriges Unterfangen mit ungewissem Ausgang.

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde 2009 die Möglichkeit geschaffen, dass ein Land die EU verlassen kann. Dazu muss ein Abkommen über den Austritt zwischen der Union und dem austrittswilligen Land geschlossen werden. Im Abkommen wird auch der Rahmen für die künftigen Beziehungen geregelt. Wie problematisch dies im Falle Großbritanniens werden könnte, zeigt ein Blick auf zwei Länder, die der Union verbunden sind, ohne Mitglied zu sein: Norwegen und die Schweiz.

Norwegen ist neben Island und Liechtenstein Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), damit sind die Länder seit 1994 Teil des EU-Binnenmarkts. Würde das Vereinigte Königreich Mitglied im EWR, bliebe es für das Land beim freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften. Die Mitgliedschaft im EWR hätte für die Briten aus ihrer Sicht allerdings den Nachteil, dass sie alle EU-Regelungen befolgen müssten, ohne dass sie bei der Rechtsetzung mitentscheiden können. Damit würde sich das Vereinigte Königreich im Vergleich zum Status Quo also schlechter stellen. Außerdem müsste der Inselstaat wie Norwegen einen finanziellen Beitrag zum EU-Haushalt leisten.

Die Schweiz ist hingegen nicht Teil des EWR – das Land hat sich 1992 in einer Volksabstimmung dagegen entschieden. Die Konsequenz: Die Eidgenossen mussten die wirtschaftlichen Beziehungen zur EU in vielen bilateralen Abkommen aushandeln. Dazu gehören beispielsweise Regeln für den Test und die Zulassung von Produkten für den EU-Binnenmarkt oder für die Bewerbung um EU-weite öffentlichen Aufträge. Im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs ist ein umfassendes Abkommen bislang noch nicht zustande gekommen. Würde das Vereinigte Königreich den Schweizer Weg beschreiten, würde das Land von Zugeständnissen der EU abhängig sein, will es seine Absatzmöglichkeiten auf dem Kontinent nicht deutlich verschlechtern. Die Beziehungen der EU zur Schweiz dürften daher ebenfalls kein Vorbild für die Insel sein.

Einen Hinweis darauf, wie ernst es den Briten mit ihren Absetzbewegungen ist, könnte es übrigens bereits im kommenden Jahr geben: Am 1. Dezember 2014 ist die im Vertrag von Lissabon vereinbarte Übergangszeit für die Innen- und Justizpolitik vorüber. Das Vereinigte Königreich hatte sich in diesem Vertrag ausbedungen, dass es spätestens sechs Monate vor dem Ende des Übergangszeitraums erklären kann, sich von den Regelungen dieses Politikbereichs loszusagen.

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