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(© Foto: naphtalina/iStock)
Hubertus Bardt IW-Nachricht 20. Juli 2016

Rentenreform: Private Vorsorge nicht unterschätzen

Die IG Metall suggeriert mit ihrem Slogan „mehr Rente – mehr Zukunft“, dass ein höheres gesetzliches Rentenniveau die private Vorsorge ersetzen könne. Ein fatales Signal, denn auch ein Sicherungsniveau von 50 Prozent kann nicht treffsicher vor Armutsrisiken schützen. Sicher ist nur, dass damit die jüngeren Beitragszahler noch stärker belastet werden.

Was die Rentenexperten der IG Metall ausgeheckt haben, wirkt wie aus der Zeit gefallen: Ihr rentenpolitisches Konzept suggeriert, dass ein sorgenfreies Leben im Alter allein auf der Grundlage der gesetzlichen Rente möglich und private Vorsorge nicht zwingend ist, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.

Diese Vorstellung ist bereits deswegen falsch, weil die Berechnung des Rentenniveaus auf der Fiktion eines Eckrentners mit 45 Beitragsjahren und jeweils durchschnittlichen Verdiensten beruht. Familienbedingte Auszeiten oder freiwillige Teilzeitphasen führen im Einzelfall aber dazu, dass die eigene Rente den Lebensstandard alleine nicht sichern kann. So lagen Ende 2014 rund 30 Prozent aller Versichertenrenten unter dem Grundsicherungsniveau eines Haushaltsvorstands. Ein Problem? Offensichtlich nicht, denn nur 2,5 Prozent der gesetzlichen Rentner waren in dem Zeitraum auf die Grundsicherung im Alter angewiesen. Der Grund ist einfach: Im Haushalt kommen mehrere gesetzliche, betriebliche und private Renten sowie Vermögen zusammen, die für das Auskommen im Alter sorgen. Es zeigt sich: Private Vorsorge war also bereits in der Vergangenheit wichtig und wird es künftig mehr denn je sein.

Davon abgesehen liefert das Rentenkonzept der IG Metall keine tragfähige Grundlage für das Umlageverfahren, wenn die Bevölkerung stark altert:

  • Erst das Absenken des Sicherungsniveaus vor Steuern bis auf 43 Prozent macht es möglich, den steigenden Beitragssatz auf 22 Prozent zu deckeln. Selbst wenn das Rentenniveau auf dem aktuellen Niveau von 47,5 Prozent vor Steuern (Stand November 2015) eingefroren würde, müssten die Beitragszahler im Jahr 2029 rund 28 Milliarden Euro mehr schultern als ursprünglich erwartet. Spätestens in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts wäre ein Beitragssatz von über 22 Prozent fällig. Bei einem Sicherungsniveau vor Steuern von 50 Prozent steigt die Zusatzlast sogar auf 52 Milliarden Euro, der Beitragssatz würde an der 25-Prozent-Marke kratzen. Vor allem die jüngeren Beitragszahler würden dabei verlieren.
  • Das Problem löst sich auch dann nicht, wenn künftig Selbständige in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würden, wie die IG Metall vorschlägt. Werden alle Selbständigen auf einen Schlag beitragspflichtig, stehen zwar zunächst mehr Einnahmen auf der Habenseite. Wenn damit aber zusätzliche Leistungen finanziert oder der Beitragssatz kurzfristig gesenkt werden soll, dann profitieren davon ausgerechnet die ohnehin gut situierten Rentner oder die Beitragszahler der geburtenstarken Jahrgänge. Leidtragende sind wiederum die jüngeren Beitragszahler, die neben der demografischen Last künftig auch noch die Versorgungsansprüche der Selbständigen tragen müssen.
  • Schließlich hilft auch eine steuerfinanzierte Begünstigung niedriger Rentenanwartschaften nicht – ob als Rente nach Mindesteinkommen oder als solidarische Lebensleistungsrente. Hier drohen vor allem hohe Streuverluste durch unerwünschte Mitnahmeeffekte. Denn die Rentenversicherung kann nicht feststellen, ob eine geringe Rente aus freiwilliger Teilzeitbeschäftigung und familienbedingter Auszeit resultiert oder auf niedrigen Vollzeit-Verdiensten beruht. Die Einkommens- und Vermögenswerte eines Haushalts können die Verwaltungsfachkräfte der Rentenversicherung ohnehin nicht einsehen.

Auch wenn es für einen Sozialpolitiker wenig „sexy“ erscheint: Angesichts der unveränderten demografischen Bedingungen bleibt das Festhalten an dem eingeschlagenen rentenpolitischen Kurs weiterhin notwendig. Politischer Aktionismus und nicht haltbare Versprechen verunsichern dagegen und halten die Menschen im schlimmsten Fall von der notwendigen privaten Vorsorge ab.

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