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Oliver Stettes IW-Nachricht 17. Februar 2020

Frauenquote im Vorstand: Symbolpolitik mit Nebenwirkungen

Familienministerin Franziska Giffey plant, den Frauenanteil in Vorständen mit einer gesetzlichen Quote zu erhöhen und stößt auf Kritik in der Wirtschaft. Die Befürchtung: Mandate bleiben unbesetzt, wenn Vorstände keine qualifizierten Kandidatinnen finden.

Die Frauenquote kommt in die deutschen Vorstände. Medienberichten zufolge erarbeitet das Bundesfamilienministerium einen Gesetzesentwurf, mit dem börsennotierte Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden sollen, einen vorgeschriebenen Anteil der Vorstandsposten an Frauen zu vergeben. Sollte der Entwurf das Kabinett und das Parlament passieren, wäre dies ein schwerwiegender Eingriff in die Herzkammer der unternehmerischen Freiheit.

Mit der Frage, wer die Geschicke eines Unternehmens leitet, entscheidet sich auch, wie sich die Gesellschaft für die Zukunft strategisch und operativ aufstellt. Denn ein Vorstand leitet das Unternehmen unter eigener Verantwortung, heißt es im Aktiengesetz. Für Anteilseigner und auch Beschäftigte ist daher die Personalie, wer in den Vorstand einzieht, von hoher Relevanz. Der Aufsichtsrat wird daher nur solche Kandidatinnen oder Kandidaten bestellen, von denen er sich verspricht, dass sie die Leitungsverantwortung zum Wohle des Unternehmens wahrnehmen. Dabei werden sie sowohl auf die Kompetenzen, Potenziale und Erfahrungen der Bewerberinnen und Bewerber als auch auf deren Pläne und Vorstellungen schauen.

Mindestens ein Mandat für Frauen reserviert

Das Familienministerium hat nun aber das Geschlecht als künftig relevanten Auswahlfaktor für einen Teil der Vorstandsposten bestimmt. Konkret heißt das: Ab vier Vorstandssitzen soll laut Medienberichten mindestens ein Mandat für Frauen in den bislang männerdominierten Vorständen reserviert sein. Dabei sind Frauen weder per se bessere noch schlechtere Manager als Männer. Eine gesetzliche Frauenquote wirkt sich auch dann nicht aus, wenn eine Frau aufgrund ihrer Fähigkeiten vom Aufsichtsrat sowieso favorisiert wird und ein Mandat angeboten bekommt. Was passiert aber in den Unternehmen, in denen dies nicht der Fall ist, in denen männliche Kandidaten mehr überzeugen und als geeigneter beurteilt werden? Was passiert, wenn überhaupt keine geeigneten Kandidatinnen für einen bestimmten Vorstandsposten zu finden sind oder sich im Laufe des Prozesses Aufsichtsrat und Kandidatin nicht über die vertraglichen Konditionen einig werden? Muss der Vorstandsposten dann unbesetzt bleiben oder muss das Unternehmen die Gründe für die Auswahlentscheidung dann gerichtsfest offenlegen?  

Kein Eingriff in unternehmerische Freiheit 

Unternehmen ist bereits gesetzlich vorgeschrieben, individuelle Zielgrößen für den Frauenanteil auf den zwei Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Damit existiert bereits ein Instrument, das den öffentlichen Druck auf Unternehmen erhöht, sich mit der Geschlechterdiversität in den Führungsetagen aktiv auseinanderzusetzen. Ob man konkrete Zielgrößen für ambitioniert oder für wenig ambitioniert hält, ist dann Sache der Beobachterin und des Beobachters. Einen Anlass, derart massiv in die unternehmerische Freiheit einzugreifen, wie das Familienministerium gerade plant, bieten sie allerdings nicht.

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