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(© Foto: iStock)
Martin Beznoska / Tobias Hentze IW-Nachricht 21. Dezember 2018

Steuern und Sozialabgaben: Mehr Geld für alle

Alles neu macht 2019: Zum Jahreswechsel gleicht die Große Koalition die kalte Progression aus, senkt den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung und hebt den Beitrag zur Pflegeversicherung an. Krankenversicherungsbeiträge sind ab dem 1. Januar 2019 paritätisch finanziert und Eltern können sich über mehr Kindergeld freuen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Nach einem Jahr Stillstand hat die Große Koalition im Sommer einige Neuerungen auf den Weg gebracht, die zum Jahreswechsel in Kraft treten. Das gilt vor allem für die Sozialversicherungen: Die Krankenversicherungsbeiträge sind künftig paritätisch finanziert, Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge also hälftig. Für Arbeitnehmer ergibt sich dadurch je nach Zusatzbeitrag eine Entlastung von durchschnittlich 0,5 Prozent des Bruttolohns. Sie wird jedoch faktisch ausgeglichen, denn der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,5 Prozentpunkte. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ebenfalls um 0,5 Prozentpunkte, so dass sich Arbeitnehmer insgesamt über eine Entlastung freuen können. 

Wie jedes Jahr steigen die Beitragsbemessungsgrenzen. Konkret bedeutet das: Die Grenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen sich um 113 Euro monatlich auf 4.537,50 Euro, für die dann Beiträge gezahlt werden müssen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es in Westdeutschland einen Anstieg um 200 Euro auf 6.700 Euro. In Ostdeutschland steigt die Grenze um 350 Euro auf 6.150 Euro. Gutverdiener müssen sich also auf steigende Sozialversicherungsbeiträge einstellen. 

Bei der Einkommensteuer hält sich die Regierung an die selbst gesteckten Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag und gleicht die kalte Progression aus. Entsprechend verschieben sich sie die Berechnungsgrenzen um 1,84 Prozent: Das entspricht der Inflationsrate, mit der die Regierung für 2018 rechnet. Den Grundfreibetrag erhöht sie annähernd um die gleiche Rate – 2019 sind somit die ersten 9.168 Euro des Einkommens steuerfrei. Diese Änderungen sind Teil des Familienentlastungsgesetzes, das Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass sich Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöhen: Das Kindergeld steigt ab dem 1. Juli 2019 um zehn Euro monatlich, das entspricht im kommenden Jahr einem Plus von 60 Euro je Kind.

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Insgesamt profitieren also alle Steuerzahler von den Neuerungen. Je nach Einkommen hat eine Familie mit einem Alleinverdiener und zwei Kindern im kommenden Jahr 500 Euro mehr zur Verfügung. Bei Alleinerziehenden ist die Entlastung etwas geringer, da das Kindergeld für die Berechnungen in den meisten Fällen auf beide Elternteile aufgeteilt wird. Aber auch Singles und Ehepaare ohne Kinder gehen nicht leer aus: Sie haben künftig 20 bis 35 Euro mehr pro Monat im Portemonnaie.
 

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