Damit Kreditinstitute in Zukunft nicht mehr mit viel Geld gerettet werden müssen, plant die EU, die Eigenkapitalvorschriften zu verschärfen. Mit zusätzlichen Kapitalpuffern kann sich die vorgeschriebene Eigenkapitalquote zudem von 8 auf bis zu 18 Prozent erhöhen. Heute Mittag will das EU-Parlament die neuen Regeln beschließen. Doch auch wenn sie in die richtige Richtung weisen, gilt es noch einiges nachzubessern – etwa bei der Risikogewichtung der Staatsanleihen.
Beim Eigenkapital noch einiges nachzubessern
Denn Staatsanleihen aller EU-Mitgliedsländer gehen im EU-Vorschlag – anders als bei den international vorgeschlagenen Eigenkapitalvorschriften für Banken (Basel III) – mit einem Risikogewicht von Null in die Berechnungen ein. Und das, obwohl Staatsanleihen durchaus Ausfallrisiken bergen, wie die Euro-Schuldenkrise gezeigt hat. Das Risikogewicht sollte deshalb, so die Forderung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW), abhängig vom Bonitäts-Rating des Landes festgesetzt werden. Wie bei Basel III sollte gelten: Je schlechter das Rating, desto höher die Risikovorsorge.
Auch bei den neuen verschärften Liquiditätsanforderungen für Banken werden Staatsanleihen ungerechtfertigt bevorzugt. So gibt es beispielsweise keine Obergrenze dafür, wie viele Staatsanleihen des eigenen Souveräns Banken halten dürfen. Damit wird der mögliche Teufelskreis zwischen Banken- und Staatskrisen nur unnötig in die Zukunft fortgeschrieben.
Die offiziellen Mindestanforderungen für die Eigenkapitalquote können in der EU nach aktuellen Planungen lediglich auf maximal 18 Prozent des Bankvermögens ansteigen. Die nationale Bankenaufsicht darf diese Vorgaben nur unter sehr strikten Bedingungen überschreiten. Sinnvoller wäre es stattdessen, Abweichungen nach oben ohne Einschränkungen zuzulassen. Damit könnten Länder mit einem großen Bankensektor – wie beispielsweise Großbritannien oder Zypern – bei Bedarf auch deutlich höhere Eigenkapitalquoten anordnen.
Der internationale Basel-Vorschlag sieht eine konkrete Höchstverschuldungsquote für Banken vor: Das sogenannte Kernkapital muss grundsätzlich mindestens 3 Prozent des nicht risikogewichteten Gesamtvermögen und der außerbilanziellen Positionen betragen. Die geplante EU-Umsetzung greift hier zu kurz. Denn eine entsprechende Prozent-Angabe gibt es in den Plänen bislang nicht – im Jahr 2016 will die EU lediglich prüfen, ob sie 2018 eine verbindliche Höchstverschuldungsquote einführen wird.
Das Europäisches Parlament und der Ministerrat müssen den Plänen noch zustimmen. Das sollten sie nicht tun, denn der gefundene Kompromiss hat zu viele Lücken. Vielmehr sollten sie veranlassen, dass das Regulierungs-Paket noch einmal aufgeschnürt und so verschärft wird, dass weitere durch Banken verursachte Finanzkrisen nahezu unmöglich gemacht werden.
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