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KITA-Plätze und Betreuungsgeld IW-Nachricht 6. November 2012

Zwei vor, eins zurück

Seit dem Jahr 2007 gibt es immer mehr KITA-Plätze für unter 3-Jährige. Dadurch werden die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die frühkindliche Förderung in Deutschland verbessert. Der aktuelle Beschluss der Regierung zum Betreuungsgeld geht jetzt jedoch in die falsche Richtung.

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Zum 1. März 2012 wurden 558.000 Kinder unter 3 Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder einer öffentlich geförderten Kindertagespflege betreut. Bis August 2013 soll für 780.000 Kleinkinder ein Betreuungsangebot verfügbar sein. Es fehlen also noch gut 220.000 Plätze, soll das politisch gesteckte Ziel erreicht werden.

Nun hat der Gesetzgeber beschlossen, das Betreuungsgeld einzuführen. Dieses Geld wäre besser in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert – denn der Effekt des Betreuungsgelds ist für die Gesellschaft längst nicht so wie der einer verlässlichen Betreuungs-Infrastruktur.

Denn nur mit einer professionellen Kinderbetreuung können Eltern tatsächlich so viel arbeiten, wie sie sich wünschen. Gerade Alleinerziehende können so ihre Armutsgefährdung deutlich reduzieren: Vollzeitbeschäftigte Alleinerziehende sind lediglich zu 5 Prozent armutsgefährdet, bei nichterwerbstätigen liegt die Quote hingegen bei über 50 Prozent. Aber auch die Kinder profitieren vom externen Betreuungsangebot – vor allem, wenn Sie internationale Wurzeln haben.

Im Ergebnis kommt ein gutes Betreuungsangebot für Kleinkinder auch dem Fiskus zugute: Steuermehreinnahmen und sinkende Sozialausgaben übertreffen langfristig die Investitionskosten in KITA-Plätze. Beim Betreuungsgeld treten all diese positiven Effekte hingegen nicht auf.

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