Am kommenden Dienstag geht es im Bundestag um die Verlängerung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes: Über den 31. Dezember 2012 hinaus sollen Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Sonderfonds Finanzmarktstabilität – kurz SoFFin – gewährt werden können. Die von der Regierung geplanten Änderungen am Rettungssystem sind sinnvoll und werden auf Dauer die Steuerzahler entlasten.

Auf ein Neues
Momentan umfasst der SoFFin 400 Milliarden Euro. Das Geld kann genutzt werden, um Finanzinstitute zu unterstützen, denen es an Liquidität mangelt. Bisher flossen allerdings nur rund 29,4 Milliarden Euro des Geldes. In Anbetracht künftiger Risiken ist jedoch nicht absehbar, wie viele Mittel noch benötigt werden.
Die Regierungskoalition plant nun, den SoFFin und den Restrukturierungsfonds der Banken enger zu verzahnen. Letzterer wurde zum Jahresbeginn 2011 mit dem Ziel aufgelegt, in Schieflage geratene, systemrelevante Banken zu sanieren, zu reorganisieren und im Ernstfall die nicht systemrelevanten Sparten abzuwickeln. Finanziert wird der Restrukturierungsfonds durch die Bankenabgabe, die von allen Banken in Deutschland erhoben wird.
Durch die Verzahnung der beiden Fonds könnten die Banken stärker an den Kosten der Finanzmarktrettung beteiligt werden. Bisher wurden die Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin durch Haushaltsmittel gestemmt, künftig würden in erster Linie die Banken über die Bankenabgabe herangezogen – das würde auch die Steuerzahler entlasten.
Generell ist es sinnvoll, dass der Gesetzgeber das Finanzmarktstabilisierungsgesetz verlängert. Denn einerseits hat es sich bewährt, andererseits hält die Finanz- und Schuldenkrise an und muss deshalb weiterhin mit geeigneten Mitteln eingedämmt werden. Der SoFFin ist in Kombination mit dem Restrukturierungsfonds auch insofern ein sinnvolles Instrument dafür, weil er so ausgestaltet wurde, dass er Wettbewerbsverzerrungen möglichst vermeidet: Er hilft nur dann, wenn die Finanzinstitute entsprechende Gegenleistungen erbringen – etwa Boni abschaffen oder die Gehälter deckeln.

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