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Minijobs IW-Nachricht 27. November 2011

Auch eine Form von Bürokratieabbau

Die Einkommensgrenze, bis zu der eine Beschäftigung als geringfügig gilt und daher von den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung befreit ist, soll nach dem Willen der Regierungskoalition von 400 auf 450 Euro steigen. Das ist ganz in Ordnung.

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Minijobs sind eigentlich Jobs wie andere auch - es gäbe damit keinen Grund, sie zu privilegieren, indem sie von Sozialabgaben befreit sind. Auf der anderen Seite handelt es sich oft um Beschäftigungen im kleinsten Ausmaß. Für diese lohnt es sich kaum, die ganze Maschinerie der Berechnung und des Einzugs von Sozialversicherungsbeiträgen und der Berechnung und Auszahlung von damit verbundenen Leistungen in Gang zu setzen.

Hinzu kommt: Würde man Minijobs abschaffen, dann würde auch eine Beschäftigung in geringstem Umfang eine Versicherungs- und Leistungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach sich ziehen. Für privat Versicherte wäre eine solche Mini-Beschäftigung eine attraktive Alternative zum teuren Privatvertrag.

Es spricht also einiges dafür, den bürokratischen Aufwand für geringfügig Beschäftigte klein zu halten. Die Absicht der Bundesregierung, die Grenze von 400 auf 450 Euro anzuheben, steht zu dieser Absicht nicht im Widerspruch. Denn die Anhebung ist die erste seit der letzten Minijob-Reform im Jahr 2003. Daraus errechnet sich eine jahresdurchschnittliche Anpassung in Höhe von nur 1,3 Prozent. Das ist weit weniger als etwa die Anhebung der Löhne im Handel ausmacht. Das Plus betrug im fraglichen Zeitraum 2 Prozent pro Jahr.

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