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Managergehälter IW-Nachricht 4. März 2009

An den langfristigen Erfolg binden

Die Große Koalition hat sich am Mittwoch auf schärfere Auflagen für Spitzenverdiener geeinigt. Die geplante Heraufsetzung der Haltefrist für Aktienoptionen soll eine nachhaltigere Unternehmensführung fördern. Von Gehaltsobergrenzen haben die Koalitionäre aus gutem Grund Abstand genommen.

Nach den Plänen der Bundesregierung dürfen Manager Aktienoptionen nicht mehr frühestens nach zwei, sondern künftig erst nach vier Jahren einlösen. Die gesetzlichen Änderungen sollen Mitte des Jahres in Kraft treten. Die Große Koalition verfolgt damit das Ziel, eine nachhaltige und langfristige Unternehmensführung zu unterstützen. Eine absolute Gehaltsobergrenze wird es hingegen nicht geben, auch keine Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Managergehältern, wie es die SPD gefordert hatte.

Eigentlich sind erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile, wie sie häufig in Form von Aktienoptionen gewährt werden, eine feine Sache, weil sie Leistungsanreize setzen. Doch Erfolgskomponenten dürfen nicht zu einem kurzfristigen Kalkül verleiten. Deswegen ist es wichtig, Managergehälter stärker an die langfristige Gewinnentwicklung zu koppeln und die Manager bei Fehlentscheidungen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Ziel muss es sein, Kompetenz und Haftung auch in Aktiengesellschaften stärker zu verzahnen und für angestellte Manager ähnliche Anreize zu schaffen wie für Eigentümer, die ihr eigenes Unternehmen leiten. Firmenchefs, die auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung setzen, sind erfolgreicher als Manager, die nur auf Quartalszahlen schielen. Das zeigen etwa die börsennotierten Familienunternehmen, die sich in den vergangenen Jahren im Durchschnitt besser entwickelten als die DAX-Konzerne.

Die von der Großen Koalition geplante Heraufsetzung der Haltefrist für Aktienoptionen kann eine weitsichtigere Unternehmensführung fördern. Restriktive Staatseingriffe wie eine Lohnobergrenze wären dagegen die falsche Antwort gewesen. Wer erfolgreich wirtschaftet, sollte auch gut verdienen. Wer hingegen den Unternehmenszielen nicht gerecht wird, muss dies auch im eigenen Geldbeutel spüren – so wie die Besitzer der Familienunternehmen.

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