Seit einigen Jahren erreicht der Spritpreis in Deutschland regelmäßig in der Zeit um Ostern herum, also im April oder Mai, Höchststände. Und jedes Mal ertönt der Ruf nach einer höheren Pendlerpauschale – so auch dieses Jahr. Aber: Wer die Pendlerpauschale bei steigenden Spritpreisen erhöhen will, muss sie bei sinkenden auch wieder zurücknehmen.
Alle Jahre wieder …
Ein solches steuerpolitisches Hin und Her macht keinen Sinn. Deshalb ist Aktionismus fehl am Platz, auch wenn der hohe Spritpreis die Autofahrer belastet und eine höhere Pendlerpauschale bei allen Sympathie weckt, die mit dem Auto zur Arbeit fahren. Aber die Pauschale ist für alle Arbeitnehmer gleich hoch, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel sie benutzen. Deshalb kann sie nicht ewig konstant bleiben und sollte bei allgemein steigenden Beförderungskosten erhöht werden. Das gilt allerdings nicht für kurzfristige Benzinpreisschwankungen.
Sozial ungerecht ist eine höhere Pendlerpauschale jedoch nicht. Denn Fahrtkosten sind laut Gesetz Aufwendungen, die notwendig sind, um überhaupt Einkommen erzielen zu können. Solche Werbungskosten müssen vom Bruttolohn oder –gehalt abgezogen werden, denn in Deutschland ist nur das Einkommen steuerpflichtig, das nach Abzug solcher Ausgaben verbleibt. Im Klartext: Wer höhere Werbungskosten hat, hat effektiv weniger verdient.
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