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Hagen Lesch in der HNA Interview 11. September 2014

„Einflussmöglichkeiten bleiben“

Das Gesetz zur Tarifautonomie könnte in die Koalitionsfreiheit der Spartengewerkschaften eingreifen. Warum Hagen Lesch, Leiter des Kompetenzfelds Strukturwandel, Verteilung, Lohn im IW Köln, in der Tarifeinheit trotzdem eine Chance für jede Gewerkschaft sieht, erklärt er im Interview mit der Hessischen / Niedersächsischen Allgemeinen.

Herr Lesch, wenn die Bundesregierung ihr Gesetz zur Tarifautonomie verabschiedet, ist das dann nicht ein Angriff auf die Spartengewerkschaften?

Der Regierungsvorschlag greift schon in die Koalitionsfreiheit der Spartengewerkschaften ein, weil ja ein Mehrheitsprinzip vorgesehen ist. Das besagt: Hat eine große Gewerkschaft einen Tarifvertrag für alle geschlossen, gilt für die Laufzeit des Tarifvertrags eine allgemeine Friedenspflicht. Verlangt nun eine kleine Gewerkschaft einen alternativen Tarifvertrag, darf sie dafür nicht streiken. Das ist ein Eingriff ins Streikrecht. Die Frage ist nur: Wie weit geht das Streikrecht der kleinen Gewerkschaften? Der Gesetzgeber muss doch auch die Interessen des Verhandlungspartners, also des Arbeitgebers, und auch die Interessen Dritter, etwa von Kunden, berücksichtigen.

Welchen Einfluss haben mitgliederschwache Spartengewerkschaften noch, wenn ein solches Gesetz kommt?

Das Recht Berufsgewerkschaften zu bilden, bleibt unberührt. Das Streikrecht wird zwar beschränkt, aber es wird nicht abgeschafft. Der von einer Mehrheitsgewerkschaft ausgehandelte Tarifvertrag läuft ja irgendwann aus, und wir wissen aus der Erfahrung heraus, dass sich Tarifverhandlungen lange hinziehen. Das ist ein Zeitfenster, in dem eine kleine Gewerkschaft die Möglichkeit hat, ihre Forderungen nicht nur zu stellen, sondern auch dafür zu streiken. Auch wenn eine große Gewerkschaft sofort nach Auslaufen eines Tarifvertrags einen neuen schließt, kann eine kleine Gewerkschaft sehr viel Druck ausüben.

Können Sie ein Beispiel dafür nennen?

Wenn die Lokführergewerkschaft GDL Tarifforderungen für eine bestimmte Gruppe erhebt, und sie bekommt dadurch sehr viel Zulauf, wird die große Eisenbahngewerkschaft EVG nicht umhin kommen, die GDL letztlich mit an den Gesprächen zu beteiligen, weil man ja sonst von der Belegschaft stark kritisiert würde. Meiner Meinung nach sind damit die Einflussmöglichkeiten kleiner Gewerkschaften trotz Mehrheitsprinzips gewahrt.

Zahlenmäßig kleinere Gewerkschaften müssten sich unterordnen. Die Mehrheit kann sich aber auch immer ändern, sie könnten Kopf an Kopf liegen. Wie soll dann die Mehrheit nachgewiesen werden?

Das ist eine praktische Frage, die der Gesetzgeber klären muss. Theoretisch muss man wissen, wer Mitglied welcher Gewerkschaft ist. Das darf man aber nicht erfragen. Aber was man beispielsweise machen kann ist, eine repräsentative Gewerkschaft wählen zu lassen. Das gibt es in anderen Ländern wie Frankreich. Dort wird für eine Tarifverhandlung eine repräsentative Gewerkschaft gewählt, die dann die Verhandlungen für alle führt.

Wie würde sich ein Mehrheitsprinzip auf die Strukturen kleiner Spartengewerkschaften auswirken?

Ein entscheidender Vorteil ist aus meiner Sicht, dass kleine Gewerkschaften gezwungen werden, größer zu werden – damit sich die Mehrheitsverhältnisse ändern. Und genau das kann dazu führen, dass kleine Spartengewerkschaften nicht mehr nur die Interessen einer bestimmten Berufsgruppe vertreten, sondern die Interessen der gesamten Belegschaft eines Betriebs.

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