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(© Foto: Andrey_Kuzmin/iStock)
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Wido Geis auf xing.com Gastbeitrag 8. Juni 2017

Mehr Kitaplätze? Ja, aber nicht zulasten der Qualität!

Auch nach Inkrafttreten des gesetzlichen Anspruchs auf Kinderbetreuung für Einjährige stehen Eltern oft ohne Kita-Platz da. Einer Studie zufolge fehlen 300.000 Plätze – und der Bedarf steigt weiter. Ein Gastbeitrag von IW-Ökonom Wido Geis auf xing.com.

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Lange bestand in der Bundesrepublik das gesellschaftliche Leitbild, dass Mütter mindestens bis zum dritten Lebensjahr des Kindes zu Hause bleiben und die Betreuung übernehmen sollten. Daher wurden in Westdeutschland bis in die 2000er-Jahre auch kaum staatliche oder staatlich geförderte Betreuungsplätze für unter Dreijährige geschaffen. In den neuen Bundesländern gab es damals bereits deutlich mehr Betreuungsangebote, da es hier seit DDR-Zeiten Standard war, dass Mütter früher in den Arbeitsmarkt wieder einsteigen und ihre Kinder in die Betreuungseinrichtung geben.

Um die Jahrtausendwende setzte dann auch im Westen ein Wertewandel dahingehend ein, dass immer mehr Mütter zeitnah nach der Geburt wieder am Arbeitsmarkt aktiv werden und ihre Kinder institutionell betreuen lassen wollten. Dies veranlasste letztlich Bund, Länder und Kommunen dazu, beim sogenannten Krippengipfel am 2. April 2007 zu beschließen, dass, soweit das die Eltern wünschen, auch für unter Dreijährige ein staatlicher oder staatlich geförderter Betreuungsplatz bereitgestellt werden sollte. Da zu diesem Zeitpunkt bereits klar war, dass der Ausbau der Betreuungsinfrastruktur Zeit kosten würde, wurde festgesetzt, dass es erst ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch ab dem zwölften Lebensmonat des Kindes geben sollte und, um diesen erfüllen zu können, bis dahin deutschlandweit 750.000 Plätze eingerichtet sein sollten.

Der Betreuungsbedarf ist noch gestiegen

Dieses Ausbauziel ist bis heute noch nicht erreicht. So waren zum 31. März 2016 erst 720.000 Kinder unter drei Jahren in einer staatlichen oder staatlich geförderten Kita oder bei staatlich geförderten Tageseltern. Dabei ist der Betreuungsbedarf seit 2007 noch deutlich gestiegen. Gaben in der Mitte der 2000er-Jahre bei Befragungen rund 35 Prozent der Eltern an, dass sie für ihre Kinder gern einen Betreuungsplatz hätten, waren es 2016 bereits 46 Prozent. Legt man diesen Wert zugrunde, ergibt sich ein Bedarf von rund 1,01 Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren und eine Lücke von rund 290.000.

Zu diesem großen Wert passt auf den ersten Blick nicht, dass nur vergleichsweise wenige Eltern den Rechtsweg bestreiten. Allerdings gibt es hierfür zwei Erklärungen. Zunächst kann eine Klage sehr kosten- und zeitintensiv sein, was viele Eltern abschreckt, insbesondere da ein eingeklagter Platz sehr wahrscheinlich erst viel zu spät zur Verfügung stehen würde. Dann wollen die allermeisten Eltern nicht einfach irgendeinen Betreuungsplatz. Vielmehr ist es für sie gerade bei unter Dreijährigen, die ihre Erlebnisse in der Betreuung noch nicht artikulieren können, wichtig, dass sie der Einrichtung oder den Tageseltern auch vertrauen. Entsprechend würden sie auch nicht jeden zugewiesenen Platz annehmen. Vor diesem Hintergrund können selbst in Kommunen mit großen Betreuungslücken einzelne Plätze unbesetzt bleiben.

Die Eltern dürfen nicht weiter belastet werden

Um das bereits 2007 gegebene Versprechen endlich einzulösen, dass den Familien auch für Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen soll, wenn sie das wünschen, muss der Ausbau der frühkindlichen Betreuung weiter forciert werden. Allerdings darf dieser nicht zu Lasten der Qualität der Betreuung gehen, sondern es sollten auch, wie aktuell in einer gemeinsamen Erklärung von Organisationen aus den Bereichen Wohlfahrtspflege, Familie, Kinderrechte sowie Gewerkschaften und Kitaträger gefordert, bessere Qualitätsstandards etabliert werden. Auch sollte die Höhe der Elternbeiträge beschränkt werden, um sicherzustellen, dass alle Eltern die Angebote auch nutzen können.

Zum Gastbeitrag auf xing.com

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