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Michael Hüther Gastbeitrag 14. Juni 2007

Vereinbarter Verfassungsbruch

Im Koalitionsvertrag steht vieles, was keine Aussicht hat, letztlich auch umgesetzt zu werden.

Politiker haben es, das konzedieren wir gerne, nicht leicht. Dies gilt verschärft für die Akteure in einer großen Koalition. Ordnungspolitisch vernünftige Lösungen sind hier nur bei Randthemen zu erwarten. Der Berater überdrüssig hört man – nicht verwunderlich – immer häufiger aus ihrem Kreis, dass man sich bescheiden solle. Und: Alles Wesentliche stünde ja im Koalitionsvertrag. Dabei tun sich einige besonders als Wächter dieses Vertrags hervor, dessen Bruch in jedem Fall zu verdammen und dessen Einhaltung in jedem Fall zu fordern sei.

Andrea Nahles hat sich jüngst auf diese Weise profiliert. Sie warf der CDU/CSU einen solchen Vertragsbruch vor, weil sie im Rahmen der anstehenden Pflegereform die Einführung eines Finanzausgleichs zwischen den privaten und den gesetzlichen Pflegekassen ablehne. Schließlich sei das im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Man könnte einwenden, dass dort, zumeist schlecht formuliert, also anfällig für Fehlinterpretationen, vieles steht, was keine Aussicht hat, letztlich auch umgesetzt zu werden.

Da wäre beispielsweise die Reform des Kündigungsschutzes zu nennen. Die Union müsste allein angesichts der Blockade der SPD mehrwöchige Protestaktionen starten. Doch nichts dergleichen ist geschehen oder noch zu erwarten.

Darüber kann man sich wundern. Verzweifeln kann man aber an der Tatsache, dass die Koalition in ihrem Vertrag einen Verfassungsbruch vereinbart hat und dies kaum jemand als Skandal bewertet. Vielleicht stumpft ja die Gewöhnung ab. So hat ein nicht verfassungsgemäßer Bundeshaushalt bisher bei noch keiner Bundesregierung auch nur ein schlechtes Gewissen ausgelöst.

Dabei wissen die Koalitionäre seit längerem aus dem Innenressort, dass ein allgemeiner Finanzausgleich zwischen privaten und gesetzlichen Kassen nicht verfassungskonform wäre, weil er der Enteignung von individuellen Eigentumsansprüchen gleichkäme. Zulässig wäre allenfalls eine spezifische Erstattung der privaten Pflegekassen an die Soziale Pflegeversicherung für deren Infrastrukturvorleistungen.

Aber für Frau Nahles ist der Vertragsbruch offenbar schwerwiegender als ein Bruch unserer Verfassung. Als Staatsbürger freut man sich schon jetzt auf den Ordnungsruf des Bundespräsidenten. Freilich müssen wir dann auch eine Ermahnung aus Koalitionskreisen ertragen, dass mit dem Ordnungsruf eine von der Verfassung gezogene Grenze überschritten würde.

Wir sollten uns mehr darüber freuen, welche Funktionsfähigkeit unsere Verfassungsordnung durch das Handeln des Bundespräsidenten signalisiert. Der Einspruch gegen die Privatisierung der Flugsicherung war zwingend und offenbart, dass es in der Tagespolitik an Orientierung fehlt. Die Flugsicherung ist für jeden erkennbar – wie innere und äußere Sicherheit – eine öffentlich zu gewährleistende Aufgabe. Gleichwohl war ihre Privatisierung selbst für die Linken in den Koalitionsparteien kein Problem. Dagegen führt die Überlegung, kommunale Wohnungsbestände, für die es allenfalls eine historische, aber keine ökonomische Begründung gibt, zu privatisieren, regelmäßig zu Geschrei und öffentlicher Agitation.

Wir erkennen: Ein intensiver öffentlicher Austausch über die Frage der in der Freiheitsgesellschaft begründbaren Staatsaufgaben ist dringend geboten. Da kann man über viele Details streiten. In jedem Fall erhält man aber Orientierung für eine konsistente Klärung der großen Fragen. Das wird aber wenig nützen, wenn wir nicht zugleich eindeutig Verantwortung zuweisen. Auch hier bietet die Debatte über die Pflegeversicherung Anschauungsmaterial. Da wird eine Erhöhung der Versichertenbeiträge mit leichter Hand als zumutbar bewertet, weil man ja auf eine weitere Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung hoffen könne, mit der die privaten Haushalte neutral gestellt würden.

Schlimmer noch sind Pläne des Bundesfinanzministers. Er will der Bundesagentur für Arbeit den ohnehin fragwürdigen Aussteuerungsbeitrag erlassen, den diese an den Bund für nicht erfolgreich in den Arbeitsmarkt reintegrierte Bezieher von Arbeitslosengeld I zu zahlen hat. Dafür aber soll der Zuschuss des Bundes aus der Mehrwertsteuererhöhung zurückgenommen werden. Im Saldo würden die Versicherten mit knapp zwei Milliarden Euro belastet. Das Koalitionsversprechen, ein Drittel der aus der Erhöhung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes resultierenden Einnahmen für die Senkung des Beitrags für die Arbeitslosenversicherung zu verwenden, würde gebrochen.

Ein Versprechen der Politik hat zwar keinen Verfassungsrang; dennoch wäre der Vertrauensbruch ebenso eklatant. Niemand kann dann über einen Glaubwürdigkeitsverlust der Politik, genauer der Parteien, klagen. Bereits jetzt ist deren Ansehen, wie die in dieser Woche veröffentlichte Jugendstudie der EU belegt, vor allem bei jungen Menschen in Deutschland niedrig. Nur gut vier Prozent sind bereit, sich für Parteien zu engagieren. Das ist für eine repräsentative Demokratie bedenklich. Beliebigkeit, nicht eingehaltene Versprechen und Verfassungsbruch sind Triebkräfte dieser Entwicklung.

Dabei ist es nicht so, dass Jugendliche sich grundsätzlich nicht engagieren. Das Gegenteil ist, wie die Studie ebenfalls zeigt, der Fall. Hoch motiviert arbeiten sie mit, wenn es um globale Verwerfungen und gesellschaftliche Risiken geht. Es sollte gelingen, diese Kraft in unsere politischen Strukturen zu integrieren. Die Parteien benötigen dafür keine umfangreichen Texte, sondern lediglich die Erkenntnis, dass Reden und Handeln stimmig sein müssen. Der Respekt vor der Verfassung muss für jeden jederzeit erkennbar sein und in jeder Frage gelebt werden.

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