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Michael Hüther Gastbeitrag 14. September 2006

Schrankenlose Regulierer?

Weder die Politik noch die Unternehmen können sich blind auf die Aufsichtsbehörden verlassen.

Der 11. September hat nicht nur an die schrecklichen Ereignisse vor fünf Jahren erinnert, sondern auch daran, wo fundamentale Risiken für Konjunktur und Finanzmärkte liegen. Während zunächst eine andauernde tiefe Krise in der Weltwirtschaft wahrscheinlich erschien, zeigt sich im Nachhinein eine erstaunliche Robustheit des ökonomischen Systems.

So dramatisch die Vorgänge in New York und Washington waren, ein marktwirtschaftliches System lernt relativ schnell, mit einer neuen Qualität von Risiken umzugehen. Exogene Schocks führen bei angemessener Wirtschaftspolitik in der Regel nur vorübergehend vom Expansionspfad weg.

Schwere Krisen jenseits konjunktureller Schwankungen resultieren einerseits aus wirtschaftspolitischem Versagen, daneben aber auch aus endogenen Fehlsteuerungen des ökonomischen Systems, die auf Mängeln der Informationsbereitstellung und der Informationsverarbeitung beruhen.

Anders gewendet: Die ökonomischen Krisen der Wissensgesellschaft sind Krisen des Wissensmanagements, wobei auf Märkten für Güter, bei denen es auf intaktes Vertrauen ankommt, Informationsasymmetrien mit Fehlbewertungen zusammenwirken. Dies galt für die Schuldenkrise in Lateinamerika in den achtziger Jahren, für die Ostasienkrise in den neunziger Jahren des vergangenen und ebenso für die Implosion der New Economy zum Beginn des neuen Jahrhunderts.

In allen Fällen wurde versucht, neue Informationssysteme zu etablieren oder die Glaubwürdigkeit bestehender Leistungsversprechen zu verbessern. Auf die Schuldenkrise wurde mit dem Washington Consensus geantwortet, der die Verpflichtung zu einer marktwirtschaftlichen Politik konkretisierte. Infolge der Ostasienkrise wurde mit Basel II die Bankenregulierung – Eigenkapitalunterlegung, bankaufsichtliche Überprüfung, erhöhte Offenlegungspflichten – reformiert. Die Finanzmarktkrise beschleunigte die Einführung der International Financial Reporting Standards.

Die Hoffnung auf eine Vermeidung künftiger Krisen wird mit der Verbesserung der Informationssysteme und der Bewertungsgrundlagen begründet. Mitunter entsteht der Eindruck, dass die angestrebte Objektivierung der Informationsverarbeitung menschliche Wertung und damit individuelle Kenntnis sowie Erfahrung überflüssig mache. Im Grunde findet sich hier die gleiche Idee wieder, die im Mittelpunkt der Kontroverse zwischen Ludwig von Mises und Oskar Lange in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stand: Kann man bei vollständiger Information ein komplexes, dezentral angetriebenes System effizient über Datenverarbeitung statt über Märkte steuern?

Die Einlassungen von Ludwig von Mises oder Friedrich August von Hayek haben schnell deutlich werden lassen, dass die dafür geforderte strukturelle Konstanz in freiheitlichen Ordnungen unrealistisch ist. So wie Märkte generell von der individuellen Wertung der Individuen bewegt werden, so gilt dies auch für die Finanzintermediation. Letztlich kann man Informationsasymmetrien zwischen Vertragspartnern durch Offenlegungsvorgaben nur mindern, nicht aber vollständig aufheben.

Es ist naiv zu glauben, dass mit Basel II oder internationalen Rechnungslegungsstandards zugleich jegliches Schurkentum verschwindet. Dem kann man am effizientesten durch hohe Wettbewerbsintensität begegnen. Und das bedeutet vor allem, dass Marktpositionen anfechtbar sein müssen und strenge Haftungsregeln bestehen.

Ein Weiteres ist zu bedenken: Die Wirkungen von Regulierungen sind nicht voraussetzungslos, und es gibt auch Regulierungsversagen. So haben Barth, Caprio und Ross in ihrer kürzlich erschienenen Studie "Rethinking Bank Regulation: Till Angels Govern" auf der Basis umfangreicher empirischer Untersuchungen ermittelt, dass gerade bei schwachen politischen Institutionen eine strenge Bankenaufsicht gegenteilige Effekte auf die Solidität des Kreditgeschäfts hat. Ebenso haben sich höhere Eigenkapitalanforderungen als weitgehend neutral in Bezug auf die Effizienz und Krisenanfälligkeit von Bankensystemen erwiesen.

Man mag diese Ergebnisse relativieren, es bleibt aber die Erkenntnis, dass auch die Bankenregulierung nur im weiteren Rahmen angemessener politischer Ordnung effizient sein kann. Die Notwendigkeit einer Regulierung darf nicht den Blick auf die Risiken des Regulierungsversagens verstellen. Auch die Regulierer müssen kontrolliert, auch für sie müssen die Anreize angemessen gesetzt werden, wie anschaulich derzeit das Steuerungsversagen in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) belegt. So hat die mit deren Gründung aufgegebene Finanzierungsbeteiligung des Bundes an der Finanzaufsichtsbehörde dazu geführt, dass dem Personalaufbau keinerlei Schranken mehr gesetzt waren. Die Banken als nunmehr alleinige Finanziers konnten, da sie Beaufsichtigte sind, dieser Expansion nicht entgegenwirken, die den Hintergrund des Skandals bildet.

So wie man staatliche Regulierungsbehörden nicht überschätzen sollte, so sollte man, auch das zeigt die erwähnte Studie, die Regulierung auf privater Basis nicht unterschätzen. Damit signalisieren Marktteilnehmer, dass sie den Besonderheiten ihrer Leistungen als Vertrauensgüter Rechnung tragen. Der Schwierigkeit, die Qualität des Angebots einschätzen zu können, wird durch Selbstregulierung wie Rating oder die Definition von Mindeststandards begegnet. Grundsätzlich aber gilt: Der Notwendigkeit, eigenverantwortlich zu entscheiden und damit zu werten, entkommt man nicht. Ökonomische Bildung muss diese Fähigkeit befördern. Sich blind auf Aufsichtsbehörden zu verlassen ist für die Politik ebenso fahrlässig wie für den Einzelnen.

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