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Hagen Lesch im Handelsblatt Gastbeitrag 11. August 2009

Mindestlöhne schaffen trügerische Gerechtigkeit

Die Mindestlohndiskussion bezog sich bisher vor allem auf die beschäftigungspolitischen Risiken. Die Frage der Lohngerechtigkeit wurde zwar auch aufgeworfen, aber auf zwei einfache Formeln reduziert: Mindestlohnbefürworter erhoffen sich von einem Mindestlohn mehr Gerechtigkeit, weil er das Problem "arm trotz Arbeit" lindert.

Mindestlohngegner verweisen darauf, dass Mindestlöhne für Geringqualifizierte den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren und deshalb ungerecht seien. Sie plädieren dafür, niedrige Markteinkommen durch staatliche Transfers, also über das Arbeitslosengeld II, aufzustocken.

Diese enge Sichtweise ist erstaunlich, weil doch gerade die Mindestlohndiskussion Anlass geben sollte, tiefer darüber nachzudenken, was die Wahrnehmung von Lohngerechtigkeit beeinflusst. In der ökonomischen Theorie wird abseits der Neoklassik längst anerkannt, dass Lohn und Arbeitsleistung in einer Wechselbeziehung zueinander stehen. Einerseits bestimmt die Produktivität den Lohn, andererseits wirkt der Lohn auf die Arbeitsleistung und damit auf die Produktivität zurück. Vor diesem Hintergrund mag es geradezu zwingend erscheinen, durch einen gesetzlichen Mindestlohn für mehr Lohngerechtigkeit zu sorgen. Ein gerechterer Lohn finanziert sich über eine höhere Arbeitsmotivation fast von selbst.

Die empirische Gerechtigkeitsforschung scheint diese Einschätzung zu bestätigen. Die Erwerbstätigen berücksichtigen bei der Beurteilung, ob ihr Lohneinkommen gerecht ist, in starkem Umfang Leistungskriterien wie die Qualifikation oder die Berufserfahrung. Staatliche Transfers verstärken ein subjektiv bestehendes Gefühl, ungerecht bezahlt zu werden. Offenbar werden sie als "Almosen" empfunden. Ein Erwerbstätiger will seinen Bedarf selbst durch sein Arbeitseinkommen decken können.

Ein Schwachpunkt der Untersuchungen ist aber, dass alle Erwerbstätigen in einen Topf geworfen werden. Sie verdecken, dass sich die Gerechtigkeitskriterien von Hoch- und Niedrigverdienern unterscheiden können. Untersucht man speziell die Gruppe der Niedriglohnbezieher, die weniger als den von den Gewerkschaften geforderten Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde verdienen, fällt das Ergebnis ganz anders aus. Zwar sind Niedriglohnbezieher zu einem höheren Prozentsatz (54 Prozent) mit ihrem Einkommen unzufrieden als die übrigen Arbeitnehmer (39 Prozent). Aber für die Gruppe der potenziell Mindestlohnbegünstigten gilt: Je höher das gesamte Haushaltseinkommen ist, desto eher wird der eigene Lohn als gerecht eingeschätzt. Für die Gerechtigkeitswahrnehmung eines Niedriglohnbeziehers ist damit nicht so sehr die Höhe des eigenen Einkommens entscheidend, sondern der Haushaltskontext. In dieser Gruppe lässt sich auch nicht beobachten, dass staatliche Transferzahlungen dazu führen, eine subjektiv empfundene Lohnungerechtigkeit zu erhöhen. Wo die eigene Leistung zur Bedarfsdeckung nicht ausreicht, wird also durchaus akzeptiert, wenn der Staat ergänzend aufstockt. Die Motivationseffekte eines Mindestlohns dürften damit geringer sein als allgemein angenommen.

Die erhofften Gerechtigkeitswirkungen eines Mindestlohns erweisen sich sogar als trügerisch, wenn man alle Arbeitnehmer ins Kalkül einbezieht. Ein gesetzlicher Mindestlohn greift in eine durch den Markt erzeugte Lohnstruktur ein, indem er diese am unteren Ende staucht. Wird dies allgemein akzeptiert, würden die Arbeitnehmer untereinander dafür sorgen, dass umverteilt wird. Die Gerechtigkeitswahrnehmung hängt aber auch von sozialen Vergleichsprozessen ab. Durch die gestauchte Lohnstruktur fühlen sich Beschäftigtengruppen, die mehr als den Mindestlohn verdienen, unfair bezahlt. Zudem sinken ihre Bildungsrenditen. Sie reagieren entweder mit Leistungseinschränkungen; oder sie setzen die alten Lohnabstände am Markt wieder durch - die ganze Lohnstruktur verschiebt sich dann nach oben. Abgesehen davon, wie "gerecht" die davon angestoßenen Preis- und Beschäftigungswirkungen sind, die ja letztlich wieder auf die Realeinkommen und die Beschäftigungschancen der Niedriglohnbezieher zurückwirken: Letztlich würden die Mindestlohnbezieher zwar absolut, aber nicht relativ besser gestellt. Ihr "Gerechtigkeitsgewinn" wäre dahin.

Fazit: Ein Mindestlohn führt letztlich nicht zu mehr Lohngerechtigkeit als ein staatlicher Transfer. Im Gegenteil: Eine Umverteilung über das Steuersystem heißt, breiter umzuverteilen.

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