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Michael Hüther Gastbeitrag 18. Januar 2007

Mindestlöhne gefährden Arbeitsplätze

Die Freiheit, alternative Wege der Lohnfindung außerhalb des Flächentarifvertrags zu gehen, wird fundamental bedroht.

Wir können uns freuen: Der Arbeitsmarkt hat sich belebt. Die Anzahl der registrierten Arbeitslosen hat sich von ihrem Höchststand zu Beginn des Jahres 2005 um eine Million vermindert. Die Aussichten für einen fortgesetzten Rückgang sind gut. Das gilt ebenso für den weiteren Anstieg Sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse.

Es darf indes nicht übersehen werden: Das Niveau der Arbeitslosigkeit ist immer noch erdrückend hoch. Und die strukturellen Verwerfungen am Arbeitsmarkt sind unverändert dominant.

An den Risikogruppen des Arbeitsmarktes – geringe Qualifikation, lange Arbeitslosigkeit – ist der Aufschwung bislang eher vorbeigegangen. Insofern benötigen wir eine besondere Strategie für den Niedriglohnsektor. Die Bundesregierung will dafür noch in diesem Frühjahr zu Entscheidungen kommen.

Zwei Vorschläge sind in der engeren Diskussion: Das Modell der Mehrheit des Sachverständigenrats versucht, vor allem durch eine Absenkung des Transferanspruchs für Erwerbsfähige die Anreize zur Arbeitsaufnahme zu stärken. Das Modell des Ratsmitglieds Peter Bofinger will dies durch gezielte Erstattung der Sozialbeiträge erreichen.

Beide Ansätze eint der Versuch, der Teilzeitbeschäftigung die im Arbeitslosengeld II bestehende Attraktivität zu nehmen. Dies ist richtig und wichtig. Denn die Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit muss gefördert statt wie derzeit durch die Freibetragsregelung behindert werden. Dabei wird regelmäßig vorgebracht, dass dann aber ein Mindestlohn vonnöten sei, um der Ausbeutung der Beschäftigten durch die Unternehmer vorzubeugen.

Für Mindestlöhne wird ins Feld geführt, dass viele Länder solche haben und trotzdem eine expandierende Beschäftigung aufweisen. Dies gilt vor allem für Großbritannien und die Vereinigten Staaten. Dort sind durch den bestehenden Mindestlohn allerdings auch nur 1,5 respektive 1,9 Prozent der Vollzeitbeschäftigten betroffen. Sein Niveau erreicht jeweils allenfalls 40 Prozent des gesamtwirtschaftlichen Durchschnittseinkommens. Anders sieht es in Frankreich aus, wo 14 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten erfasst werden. Dies erklärt insbesondere die hohe Arbeitslosigkeit von Jugendlichen im Alter von unter 25 Jahren.

Der für Deutschland diskutierte Mindestlohn soll, nimmt man den Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, 7,50 Euro pro Stunde betragen, was bei einer 39-Stunden-Woche gut 50 Prozent des durchschnittlichen Einkommens entspricht. Damit würden, ausweislich der Daten des Sozioökonomischen Panels, 8,6 Prozent der Vollzeitbeschäftigten erfasst, in den neuen Bundesländern sogar reichlich 22 Prozent. Die Verfechter des Mindestlohns sehen darin eine Möglichkeit, Unternehmensgewinne in Arbeitnehmereinkommen umzuverteilen, ohne die Beschäftigung zu gefährden. Dazu verweisen sie auch auf die Ergebnisse empirischer Studien.

Nun haben David Neumark und William Wascher im Oktober vergangenen Jahres einen Artikel veröffentlicht, der die Ergebnisse aller verfügbaren Studien zu den Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen sichtet. Immerhin zwei Drittel der betrachteten Analysen sind mit der These negativer Einflüsse konsistent. Gerade jene Panel-Studien, die über einen längeren Zeitraum laufen, weisen statistisch signifikant Beschäftigungsverluste als Folge von Mindestlöhnen aus.

Ebenso ermitteln die Studien eine überwältigende Evidenz, dass gerade Personen mit sehr geringen Qualifikationen auf Grund eines Mindestlohns ihren Arbeitsplatz verlieren. Und schließlich gibt es einen starken Beleg für die Substitutionswirkung, die ein Mindestlohn zu Lasten der geringsten Qualifikationen und zu Gunsten der nächsthöheren auslöst.

Gemessen an diesen Ergebnissen, wäre es nachgerade fahrlässig, in Deutschland einen Mindestlohn einzuführen. Dies gilt umso mehr, wenn man die besonders in den neuen Bundesländern große Gruppe der Betroffenen berücksichtigt. Unabhängig davon passt ein Mindestlohn systematisch nicht zu der geplanten Belebung des Niedriglohnsektors. Auch sollte der Hinweis auf extreme Niedriglöhne in bestimmten Branchen nicht den Blick für die gesamtwirtschaftliche Lage verstellen: Einkommensarmut ist auch bei niedrigen Löhnen selten. Man sollte den Boulevard nicht für die Realität halten.

Zu warnen ist vor beiden Organisationsformen des Mindestlohns. Eine einheitliche gesetzliche Festlegung für alle Branchen birgt jenseits der je nach Höhe drohenden Beschäftigungsverluste die Gefahr, zum Kernthema künftiger Wahlkämpfe zu werden. Dabei kommen selten Sachargumente zum Tragen. Die Volksparteien würden sich nahezu zwangsläufig einen Wettlauf bei der Überbietung des Mindestlohns liefern.

Der alternative Versuch, der von Arbeitsminister Franz Müntefering offenkundig präferiert wird, zielt auf die branchenspezifische Definition von Mindestlöhnen. Dafür sollen die unteren Tariflöhne für allgemein verbindlich erklärt werden, indem die Branche, wie gerade bei den Gebäudereinigern geschehen, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterworfen wird. Dabei trifft für die in Aussicht genommenen Bereiche nicht einmal die Logik des Entsendegesetzes zu, nämlich Lohnkostenwettbewerb aus dem Ausland abzuwehren.

Vor allem würde die negative Koalitionsfreiheit, also die Freiheit, alternative Wege der Lohnfindung außerhalb des Flächentarifvertrags zu gehen, bedroht. In Ostdeutschland sind drei Viertel der Firmen nicht tarifgebunden, sie würden zwangsbeglückt. Die beschäftigungsorientierte Tariflohnpolitik der letzten Dekade hat insbesondere damit zu tun, dass Alternativen offen standen und genutzt wurden. Die Chance, in der Lohnpolitik weiterhin der Vernunft zu folgen, würde ernsthaft gefährdet.

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