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Gastbeitrag 11. Februar 2026 Michael Hüther im Handelsblatt

SPD und ihre Gesundheitsabgabe – ein ketzerisch kompliziertes Konzept

Seit Jahrzehnten leidet die gesetzliche Krankenversicherung unter starkem Ausgabenwachstum. Doch neue Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge helfen nicht, schreibt IW-Direktor Michael Hüther in einer Kolumne für das Handelsblatt.

In der Schule hieße es unter einem Aufsatz „Thema verfehlt“ – mit einhergehender schlechter Note. Was plakativ daherkommt, beruht auf einer in Fachkreisen unbestrittenen Diagnose. Seit Jahrzehnten leidet die gesetzliche Krankenversicherung unter einem überproportional starken Ausgabenwachstum. Der GKV-Schätzerkreis ermittelt, dass die Ausgaben nicht nur im vergangenen, sondern genauso in diesem Jahr um etwa 2,4 Prozentpunkte stärker steigen als die Beitragsbemessungsgrundlage.

Nun könnte man vermuten, dass diese Auseinanderentwicklung in der schwachen Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen läge. Und dass sich somit eine Ausweitung der Versicherungspflicht auf Beamte und Selbstständige oder eine Anhebung oder Aufhebung der Bemessungsgrenze begründen ließe.

Das ist allerdings eine Fehlannahme. Denn pro Kopf gerechnet sind die beitragspflichtigen Einkommen bislang nahezu identisch gestiegen wie die durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelte. Die aber berücksichtigen sowohl die beitragsfreien Entgeltbestandteile als auch die Beamtenbesoldung. Bei unverändert gleicher Wachstumsdynamik vermag deshalb auch eine auf alle Arbeitseinkommen ausgeweitete Beitragspflicht nicht gewährleisten, dass immer höhere Ausgaben zu einem stabilen Beitragssatz finanziert werden können.

Deshalb zielt der neueste sozial- und gesundheitspolitische Vorschlag der SPD auf andere, nicht erwerbsbezogene Finanzierungsquellen. Statt die Arbeitseinkommen stärker zu belasten, sollen jetzt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge belastet werden. Immerhin könnte das einer ökonomischen Ratio folgen, weil steigende Sozialabgaben auf Löhne und Gehälter die wirtschaftlichen Wachstumsperspektiven belasten.

Doch eine vermeintlich gerechtere Verteilung von Finanzierungslasten löst keine ausgabenseitigen Probleme. Im Gegenteil, eine zusätzliche Belastung von Kapitaleinkünften würde etwa den Anreiz zur Altersvorsorge beschränken.

Großzügige Freibeträge für mittlere Einkommen wiederum senkten das Aufkommen einer solchen Abgabe. Außerdem: Wie wirkte eine solche Zusatzbelastung für Vermieter? Investitionsanreize für den Wohnungsbau oder zur energetischen Sanierung werden so wohl kaum gestärkt.

Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung

Stattdessen müsste man ketzerisch fragen, ob eine Beitragsrückerstattung winkt, wenn Investitionen in die Gebäudesubstanz vorübergehend zu negativen Einkünften aus Vermietung führen. Und – wie so oft, der Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung: Zweckgebundene Steuern sind verfassungsrechtlich ausgeschlossen.

Vielmehr scheint es an politischem Mut zu fehlen. Bislang wird rund ein Zehntel der jährlichen Wirtschaftsleistung umverteilt, um die medizinische und pflegerische Versorgung in Deutschland nach marktfernen Regeln zu organisieren. Denn der Marktzugang ist streng reglementiert, das Preissignal in seiner Steuerungsfunktion außer Kraft gesetzt. Das schützt vor allem die Anbieter von Versorgungsleistungen und bewahrt die Versicherten vor der Notwendigkeit, ihre Versicherungsangebote auch nach Kostengesichtspunkten auszuwählen.

Verteilungsdebatten bringen uns nicht weiter

Verteilungsdebatten lenken schlicht davon ab, dass die Krankenhausbedarfsplanung eine ökonomisch wirksame Reform der stationären Versorgung mindestens ebenso behindert, wie Zulassungsbeschränkungen und einheitliche Entgelte einen Preiswettbewerb in der ambulanten Versorgung unterdrücken. Schließlich werden Beitragszahler unter der Chiffre der Solidarität von jedweder Kostenverantwortung ausgeschlossen.

In dieser Feststellung liegt auch der Ansatz, das Problem zu lösen, auch wenn er eine politische Kraftanstrengung erfordert. Denn erst eine Steuerungslogik mit Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Versorgungsmodellen kann bei freier Preisbildung auf Versicherungs- und Versorgungsmärkten sowohl Versicherte als auch Krankenkassen und Leistungsanbieter gleichermaßen anreizen, effiziente Versorgungslösungen zu entwickeln.

Auch wenn es weithin als verpönt angesehen wird: Auch im Gesundheitswesen tut mehr Markt not. Immer mehr Umverteilung ebenso wie das Erschließen neuer Finanzierungsquellen verfehlt nicht nur das Thema, sondern wird der Realität nicht gerecht.

Zum Beitrag auf handelsblatt.com

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