In seiner Kolumne „Der Wohlstands-Hüther“ in der Bild-Zeitung thematisiert IW-Direktor Michael Hüther das Streikrecht. Gerade die Macht der Spartengewerkschaften sieht er kritisch und betont, dass die Gesellschaft einen Anspruch darauf habe, dass die Politik sie vor solchen Eskalationen schützt.
Man darf das Streikrecht nicht missbrauchen
Wir kennen die Bilder bestens: Luftverkehr und Bahnverkehr werden lahmgelegt von einer kleiner Gruppe der Beschäftigten, die als Lokführer, Vorfeldlotse oder Pilot eine Schlüsselposition innehaben. Sogenannte Spartengewerkschaften nutzen diese Macht. Nicht erreichte Urlaubsorte, verpasste Termine, behinderte Produktionsabläufe, verrottete Lieferungen – so entsteht jedes Mal ein hoher volkswirtschaftlicher Schaden.
Ein hoher Preis für die Vorteile einer kleinen Gruppe.
Der Standort Deutschland wird im internationalen Vergleich stets bei zwei Themen sehr positiv bewertet: bei der Infrastruktur und der Rechtssicherheit. Beides wird durch solche Tarifkonflikte bedroht. Auch wenn die Streiktage in Deutschland noch nicht merklich angestiegen sind, die Konflikte sind durch die Spartengewerkschaften schärfer geworden. Vermehrt haben sie Schäden für die Allgemeinheit zur Folge. Wir haben einen Anspruch darauf, dass die Politik uns vor solchen Eskalationen schützt.
Und: Unternehmen haben wie die Beschäftigten einen Anspruch darauf, den Vorteil der Tarifautonomie zu erhalten – die verlässliche Friedenspflicht für die Laufzeit des Tarifvertrags. In dieser Zeit darf es zu keinen Konflikten kommen, Unternehmen und Beschäftigte sind solange von diesen Themen entlastet. Bis 2010 galt dies, dann hat das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung geändert. Seitdem herrscht vielfach Willkür.
So war die Lufthansa in der jüngsten Vergangenheit nahezu vierteljährlich durch Streiks betroffen, bei ihr direkt oder am Flughafen. Der Wettbewerb rivalisierender Gewerkschaften in einem Betrieb drängt zur Überbietung der Forderung, spaltet die Belegschaft und schädigt Dritte.
Niemand will deshalb das Streikrecht einschränken. Eine einheitliche Friedenspflicht nach dem Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft ist aber kein unverhältnismäßiger Eingriff des Gesetzgebers in die Tarifautonomie. Es stellt nur das wieder her, was über 50 Jahre aus guten Gründen und unkritisiert galt.
Michael HütherMichael Hüther Quelle: Petra Dufkova / BILD-ZeitungZum Gastbeitrag auf bild.de
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