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(© Foto: iStock)
Michael Hüther / Tom Krebs / Katharina Spieß auf ZEIT online Gastbeitrag 28. Januar 2021

Koalitionsvertrag: Der Ganztagsschulausbau darf nicht scheitern

Grundschulkinder sollen bald das Recht auf einen Ganztagsplatz haben – wenn sich Bund und Länder über die Finanzierung verständigen. Warum die Entscheidung bald stehen muss und es sich lohnt, in Ganztagsschulen zu investieren, schreiben IW-Direktor Michael Hüther, Tom Krebs und Katharina Spieß in einem Gastbeitrag für ZEIT Online.

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart: Ab 2025 soll jedes Grundschulkind in Deutschland eine verlässliche Betreuung am Nachmittag erhalten. Die Eltern haben dann nicht mehr nur das Recht auf einen Kita-, sondern auch auf einen Ganztagsschulplatz. Doch nun gibt es zwischen Bund und Ländern Streit ums Geld. Wird der Bund sich auch an den laufenden Kosten beteiligen? Die drei Wirtschaftswissenschaftler Katharina Spieß, Tom Krebs und Michael Hüther schreiben hier, warum die Entscheidung bald stehen muss und es sich lohnt, in Ganztagsschulen zu investieren.

Demnächst treffen sich wieder Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern. Es soll der im Koalitionsvertrag festgelegte bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder bis 2025 einmal mehr besprochen werden. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist eines der zentralen Projekte der Bundesregierung für die Familien, die Kinder und die Eltern - nicht nur, weil kaum jemand im Ausland und immer weniger im Inland verstehen, warum in Deutschland Kinder zum Mittagessen nach Hause kommen und dort dann auch ihre Hausaufgaben machen. Bislang gibt es bundesweit nur einen Rechtanspruch auf einen Kitaplatz, aber nicht auf den Ganztagsbetreuung von Schulkindern - das soll sich ändern, so der Koalitionsvertrag.

Doch nun droht das Vorhaben zu scheitern. Denn Bund und Länder können sich nicht über die Aufteilung der laufenden Betriebskosten einigen - es wird geschätzt, dass es sich um einen Gesamtbetrag von 4,5 Milliarden Euro pro Jahr handelt. Es ist - wie so häufig - eine Frage, wer die Rechnung bezahlen muss in einem föderalen System. In der Regel werden solche Differenzen in letzter Sekunde geklärt, und es kommt zu einer gütlichen Einigung. Diesmal aber scheint die Situation verfahren, und es besteht die Gefahr, dass die Entscheidung in die kommende Legislaturperiode verschoben wird, oder gar kein Rechtsanspruch für Schulkinder kommt. Ein solches Scheitern würde den Ausbau der Ganztagsbetreuung ins Stocken bringen und hätte dramatische Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft.

Aus ökonomischer Perspektive steht fest, dass der Ausbau des Ganztags sich lohnt. Zahlreiche empirische Erhebungen belegen, dass der Ausbau ganztägiger Angebote für Schulkinder die Erwerbstätigkeit von Müttern erhöht, hauptsächlich aufgrund eines Anstiegs ihres Erwerbsvolumens. Damit erhöht sich das Einkommen von Familien, und viele Mütter mit geringem Einkommen können ihren Wunsch nach einer Arbeitszeitausdehnung realisieren. Das wiederum führt dazu, dass auch mittel- bis langfristig die Löhne von Müttern steigen können, was unter anderem die Gender-Wage-Gap reduzieren kann. Ebenfalls reduziert sich die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen von Altersarmut betroffen sind.

Vor allem aber kann eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung dazu beitragen, dass alle Bildungspotenziale genutzt werden. Eine gute schulische Bildung und Betreuung am Nachmittag kann allen Kindern helfen, im Besonderen aber den Bildungserfolg von Kindern aus bildungsbenachteiligten Familien erhöhen. Denn für diese Kinder gibt es in der Regel keinen oder nur unzureichenden Ersatz für die fehlende schulische Bildung und Betreuung; die Pandemie hat dies nochmals besonders augenfällig gemacht. Durch die geschlossenen Schulen sind jetzt manche Kinder besonders benachteiligt, und Bildungsungleichheiten nehmen zu. Diesen weiteren Anstieg zu reduzieren, dabei könnte auch der Ausbau des Ganztags helfen - insbesondere wenn hier Lehrkräfte, Schulpsychologinnen, Sozialpädagogen und beispielsweise IT-Kräfte gemeinsam aktiv sind. Dann könnten Ganztagsschulen ähnlich wie viele Kindertageseinrichtungen auch zu Familienzentren weiterentwickelt werden.

Eine gute ganztägige Bildungs- und Betreuungsarbeit an Schulen oder Horten kann zudem einen wertvollen Beitrag zur Integration von Kindern mit Flucht- und Migrationshintergrund leisten; zumal hier die Betreuungsquoten im frühkindlichen Bereich immer noch unterdurchschnittlich sind. Der im Koalitionsvertrag verankerte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Schulkindern schafft so sozialen Fortschritt.

Schließlich lohnt sich der Ausbau der Ganztagsbetreuung auch für den Staat. Denn er steigert die Steuereinnahmen und senkt die Ausgaben für Transferzahlungen, wenn die Eltern ihr Arbeitsangebot ausweiten können, sowie der Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler und damit auch das Bildungsniveau zukünftiger Erwerbspersonen steigt. Berechnungen des DIW Berlin zeigen, dass die Mehreinnahmen der öffentlichen Hand erheblich sind.

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist eine Zukunftsinvestition, die sich mittel- und langfristig für alle lohnt, für die Gemeinden, die Länder und den Bund. Bleibt zu hoffen, dass diese Einsicht bei allen Beteiligten der Videokonferenz am Donnerstag vorherrscht und es kommende Woche doch noch zu einer Einigung kommt. Ein Scheitern wäre fatal, es würde uns Jahre zurückwerfen. Der Öffentlichkeit wäre das zurecht nicht vermittelbar.

Zum Gastbeitrag auf zeit.de

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