Das Klimageld bleibt ein klimapolitisches Steuerungselement, schreibt IW-Steuerexperte Martin Beznoska in einem Gastbeitrag für den Tagesspiegel. Eine Staffelung nach Einkommen hält er für bürokratisch, willkürlich und einen falschen Anreiz. Der Vorschlag von Arbeitsminister Hubertus Heil sei eine versteckte Steuererhöhung für Gutverdiener.
„Soziales Klimageld“ ist versteckte Steuererhöhung für Gutverdiener
Die CO2-Besteuerung soll die schädliche Wirkung des Verbrauchs fossiler Energieträger auf das Klima begrenzen und somit einen Beitrag leisten, dass Deutschland seine Ziele bezüglich der Reduktion der CO2-Emissionen erreicht. Die CO2-Steuer verteuert fossile Energie und setzt sowohl Anreize zum Energiesparen als auch für Investitionen in erneuerbare Energien.
Dabei generiert sie wie jede Steuer Einnahmen für den Staat und soll schrittweise bis zum Jahr 2025 noch weiter steigen, um eine größere Lenkungswirkung zu entfachen. Dies ist zwar vor dem Hintergrund des Klimawandels sinnvoll, wird allerdings auch die von der Inflation bereits gebeutelten Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich belasten. Das Klimageld als pauschale Rückzahlung der Steuereinnahmen – zum Beispiel pro Kopf – ist daher prinzipiell ein geeignetes Instrument, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.
Klimageld soll Steuererhöhungen vermeiden
So wird eine stetige Steuererhöhung vermieden, denn für die Lenkungswirkung der Steuer ist es nicht notwendig, dass der Staat die Einnahmen für sich behält. Richtig ist auch, dass die CO2-Steuer geringe Einkommen stärker belastet im Verhältnis zu ihrem Einkommen. In absoluten Werten zahlen jedoch Haushalte mit höherem Einkommen auch mehr CO2-Steuer, da diese einen höheren Energieverbrauch haben.
Die von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagene Staffelung des Klimagelds mit dem Zweck „Gutverdiener“ von der Entlastung auszuschließen, erscheint daher willkürlich und ist eine versteckte Steuererhöhung für alle oberhalb der Einkommensgrenzen. Die Erreichung von Verteilungszielen steht beim Klimageld nicht im Vordergrund, denn das ist nicht dessen Zweck.
Geringverdiener werden ohnehin stärker entlastet
Dies schließt ein, dass die Auszahlungen nicht die Steuereinnahmen aus der CO2-Steuer übersteigen sollten. Nur so lässt sich verhindern, dass das Klimageld nicht in einen sozialpolitischen Spielball verwandelt wird. Ausgestaltet als pauschale Rückzahlung der Steuereinnahmen ohne Staffelung würden Geringverdiener bereits stärker entlastet werden als höhere Einkommen, da sie einen unterdurchschnittlichen Energieverbrauch haben.
Auch die Entlastung im Verhältnis zum Einkommen – also die relative Entlastung – wird für geringe Einkommen am höchsten sein. Daher ist eine einkommensabhängige Staffelung unnötig und bürokratisch. Zudem werden die Arbeitsanreize sinken für Personen, deren Einkommen knapp unter der Schwelle liegen, ab der das Klimageld entfällt. Warum sollte man in Teilzeit seine Wochenstunden erhöhen, wenn nicht nur mehr Steuern fällig werden, sondern auch das Klimageld gestrichen wird.
Stichwort Bürokratiekosten: Der Aufwand der Auszahlungen des Klimagelds darf nicht wie bei der Energiepauschale wieder auf den Arbeitgebern lasten, sondern die Auszahlung müsste effizient durch den Staat selbst erfolgen. Sollte eine pauschale Auszahlung zum Beispiel durch die Finanzämter bereits auf zu hohe bürokratische Hürden stoßen, wäre eine Senkung der Einkommensteuer als Alternative vorzuziehen. Für geringe Einkommen müssten dann entsprechende Zahlungen in das bestehende Transfersystem integriert werden.
Zum Gastbeitrag beim Tagesspiegel.
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