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Michael Hüther Gastbeitrag 28. Mai 2009

Kein Wunderheiler

Wenn es in der Krise bei den Unternehmen schlecht läuft, soll es der Staat richten. Aber nach welchen Kriterien?

In diesen Tagen wimmelt es nur so von Hilferufen aus Unternehmen oder gar ganzen Branchen. Geradezu ein Kaleidoskop unserer Wirtschaftsgeschichte wird offeriert, wenn man die Namen der Firmen liest: Opel, Märklin, Karstadt, Rosenthal, Porsche, Schaeffler und andere mehr. Mit der Chemie und der Metallverarbeitung stehen zwei Branchen vor besonderen Schwierigkeiten, die eine hohe Querschnittsbedeutung für die deutsche Industrie haben. All dies stellt den Staat vor nur scheinbar einfache Fragen.

Dennoch findet sich in der politischen Klasse der fast selbstbewusste Hinweis, dass der Staat in der gegebenen Situation doch nicht nach ordnungspolitischen Prinzipien agieren könne. Besondere Umstände erforderten nun einmal besondere Maßnahmen. Kritik an dieser Position wird schnell als altes, unangemessenes Denken bewertet. Erstaunlicherweise wird diese Haltung von der Mehrheit der Bevölkerung nicht selbstverständlich goutiert. Die Zweifel am formulierten Kompetenzanspruch des Staates sind beachtlich. Ein Selbstläufer ist die staatliche Intervention Gott sei Dank noch nicht.

Doch es bleibt die systematische Frage offen, nach welchen Kriterien der Staat in einer solchen Krise eingreifen kann und soll. Die Ordnungspolitik, deren Theorie konsistent die Staatsaufgaben in der Marktwirtschaft beschreibt, bietet eine Strategie der Krisenprävention, nicht der Krisenheilung. Gleichwohl wäre es verfehlt, sie auszublenden. Denn das Handeln während der Krise muss die Folgen für die Zeit danach im Auge haben, es darf keine dauerhaften Verstöße gegen die Ordnungsprinzipien der Marktwirtschaft generieren.

Das eingängigste Argument für umfassende staatliche Intervention liegt in der extremen Dimension dieser Krise begründet. Eine prinzipielle Tatenlosigkeit des Staates wird niemand als angemessen erachten. Doch welche Ratio ist dem Handeln zugrunde zu legen? Letztlich geht es darum, ob man der Einzelfallbetrachtung Raum zubilligt oder gesamtwirtschaftlich agiert. Jede Würdigung von Einzelfällen ist mit Diskriminierung im Wettbewerb verbunden, direkt durch die Intervention und indirekt durch den meist unvermeidbaren Einsatz von Steuermitteln.

Man mag für den Einzelfall eine gute Begründung finden können, doch die Wirtschaftspolitik muss an der Überforderung scheitern, die sich aus den zeitgleich generierten Wünschen anderer zwangsläufig ergeben würde. Es fehlt die Kraft zur Begrenzung staatlicher Intervention, weil die wirtschaftspolitische Ratio nicht zu trennscharfen Entscheidungen führt, sondern schnell beliebig wird. Da hilft es wenig, wenn Worthülsen zur systematischen Begründung angeführt werden. Besonders beliebt ist der Verweis auf eine systemische Bedeutung einzelner Unternehmen.

Systemisch oder systemrelevant steht meist nur stellvertretend für Größe, was kein wirklich wertvolles wirtschaftspolitisches Argument bietet. Während in der Finanzwirtschaft mit systemisch letztlich die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dieses Bereichs als Ganzes gemeint ist, geht es im Bereich von Industrie und Dienstleistungen stets um spezifische Unternehmen und deren Bedeutung für Wertschöpfungsketten. Dahinter verbirgt sich eine Sichtweise, die aus der Existenz von solchen Leistungsbeziehungen auf deren Einmaligkeit und Unersetzlichkeit schließt.

Der volkswirtschaftliche Strukturwandel prägt Spezialisierungsmuster und Formen der Arbeitsteilung freilich nicht als eiserne Verbindungen aus, die Alternativen ausschließen. Das Gegenteil ist richtig, die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen ist ständig gefordert. Die Lektion, dass eine einseitige Bindung nicht unproblematisch ist, hatten die Zulieferer in der Automobilbranche schon durch den Lopez-Effekt zu lernen. Auch jetzt wird sich erweisen, dass die Flexibilität größer ist, als die Debatte um Opel vermuten lässt. Zum Strukturwandel gehören nun einmal Marktbereinigungen.

Das Argument der Systemrelevanz führt außerhalb des Finanzsektors in die Irre. Eine überzeugende Diskriminierung von Einzelfällen lässt sich daraus nicht ableiten. Ähnlich ist es mit dem allfälligen Hinweis, die problematische Situation eines Unternehmens sei nicht selbst verschuldet und rechtfertige so staatliche Unterstützung. Wir agieren mehr oder weniger immer auch unter Bedingungen, die sich unserer Gestaltung entziehen, an die anzupassen aber unsere Leistung fordert. Die Verantwortungsräume mögen variieren, doch vorhanden sind sie allemal. Es führt kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass der Staat in dieser großen Krise angemessen nur gesamtwirtschaftlich handeln kann. Als Wunderheiler für alle großen und kleinen Nöte ist er nicht geeignet.

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