Theoretisch könnte das Bundesverfassungsgericht der ganzen Euro-Rettungsstrategie den Boden entziehen, schreibt IW-Währungsexperte Jürgen Matthes auf bild.de. Doch das ist nicht zu erwarten.
EZB an der Grenze ihres Mandats
Wir sind der Überzeugung, dass die EZB zwar an die Grenzen ihres Mandats gegangen ist, aber nicht darüber hinaus.
Weil der Euro-Rettungsschirm zu klein ist, bestand im letzten Sommer die Gefahr, dass die Finanzmärkte Italien in die Zahlungsunfähigkeit treiben. Es hätte zu einer massiven, vielleicht sogar globalen Finanzkrise kommen können, die auch viele deutsche Jobs gekostet hätte. Nur die EZB hatte die Kraft, den übernervösen Finanzmarkt zu beruhigen. Ihre Ankündigung, notfalls unbegrenzt (ein- bis dreijährige) Staatsanleihen der Krisenländer zu kaufen, war glaubwürdig, wie die Reaktionen des Finanzmarktes gezeigt haben.
Die EZB darf aber nicht dauerhaft Banken und Staaten vor Schlimmerem bewahren.
Nur die Regierungen können die Krise mit konsequenten Struktur- und Finanzreformen lösen, was sie derzeit auch weitgehend tun. Würde der Reformkurs aber aufgekündigt, dürfte auch die EZB nicht mehr helfen. Es ist zu erwarten, dass das BVG auch in dieser Hinsicht rote Linien zieht.
Der Clou dabei: Das würde am Ende auch die Verhandlungsposition der Bundesregierung in Brüssel stärken, die jüngst zwar beim Konsolidierungskurs Zugeständnisse gemacht hat, aber zu Recht auf anhaltende Strukturreformen beharrt. Letztlich können also beide Institutionen zusammen – die EZB mit ihrer unersetzlichen finanziellen Macht und das BVG mit seiner bindenden rechtlichen Kraft – der Bundeskanzlerin bei ihrem Kurs der Euro-Rettung in die Karten spielen.
Zum Gastbeitrag auf www.bild.de

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