IW-Rentenexperte Jochen Pimpertz erinnert in einem Gastbeitrag für die Fuldaer Zeitung daran, dass die gesetzliche Rente bereits seit den Nullerjahren nicht mehr den Lebensstandard im Alter sichert.
Schluss mit falschen Mythen
Bundeskanzler Merz hat jüngst für Aufregung gesorgt, weil die gesetzliche Rente künftig nur noch eine Basissicherung bieten soll. Dabei gilt längst: Der Lebensstandard im Alter lässt sich allein mit der gesetzlichen Rente nicht absichern. Das wurde bereits mit den Reformen Anfang der 2000er Jahre verabredet. Damals hat man die absehbar steigende Rentenlast fair auf Ruheständler und Beitragszahler verteilen wollen – in dem das Sicherungsniveau langsam sinken sollte, um den Beitragssatzanstieg für die erwerbstätige Generation zu bremsen.
Dass es zwischenzeitlich günstiger kam, darf nicht darüber hinweg täuschen: Die geburtenstarken Jahrgänge wechseln ab jetzt in den Ruhestand. Das bedeutet mehr Renten, höhere Ausgaben und steigende Sozialbeiträge. Die bremsen aber das Wirtschaftswachstum und gefährden damit die Finanzierungsgrundlage der sozialen Sicherungssysteme.
Sozialpolitiker halten regelmäßig dagegen, dass bei einem sinkenden Sicherungsniveau immer mehr Rentner armutsgefährdet seien. Deshalb müsse nicht nur das Rentenniveau langfristig garantiert werden. Diesem Problem wollen auch jene begegnen, die für eine Umverteilung zugunsten niedriger Rentenanwartschaften plädieren. Zwischen Rentnern umzuverteilen, löst jedoch kein Problem, das zwischen „jung“ und „alt“ entsteht.
Schon der Begründungszusammenhang ist falsch: Wenn Statistiker das Armutsgefährdungsrisiko eines Haushalts bestimmen, dann betrachten sie dazu nicht nur gesetzliche, betriebliche und private Renten einer Person, sondern sämtliche Einkommensquellen aller Haushaltsmitglieder. Tatsächlich treten niedrige gesetzliche Renten oftmals in Haushalten mit einem überdurchschnittlich hohen Bruttoeinkommen auf – Armutsrisiken sind hier nicht zu vermuten. Darauf verweist auch der Alterssicherungsbericht 2024, den der damalige Bundessozialminister der SPD, Hubertus Heil, verantwortet hat.
Der Wohlstand kann aber auch über Vermögen gesichert werden. Das wird jedoch bei der Messung des Armutsgefährdungsrisiko vernachlässigt. Bezieht man die Rücklagen der Haushalte mit ein, dann sinkt das Risiko selbst unter denen, die aufgrund ihres geringen Nettoeinkommens als armutsgefährdet gelten, um ein Drittel. Aus gutem Gründen fließen also Wohngeld, Grundsicherung und Hilfe zur Pflege erst, nachdem die Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft wurden.
Mit anderen Worten: Die Architektur der Alterssicherungssysteme ist besser als ihr Ruf. Statt die Statik mit systemfremden Eingriffen zu destabilisieren, sollten vor allem die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung geordnet werden. Wenn auch spät, hat der Kanzler einen richtigen Punkt gemacht. Allerdings bräuchte es dazu eine Rückkehr auf den ursprünglich verabredeten Reformpfad mit sukzessive sinkendem Rentenniveau bei verlängerter Lebensarbeitszeit. Denn auch jedes zusätzliche Beitragsjahr trägt zu einer armutspräventiven, gesetzlichen Rente bei.
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