Sind die Hartz-IV-Sanktionen richtig oder ungerecht? Im Pro und Kontra debattieren Ulrich Schneider vom Paritätischen Gesamtverband und IW-Arbeitsmarktexperte Holger Schäfer.
Strafen bei Hartz IV: Mit Sanktionen schützt sich die Gesellschaft vor Ausbeutung
Geht es um Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger, ist das Gesetz eindeutig: Wer Leistungen empfängt, muss mit den Jobcentern kooperieren, um die eigene Hilfebedürftigkeit zu beenden. Wer das nicht tut, kann mit Sanktionen belegt werden. Als Pflichtverletzung gilt zum Beispiel die Weigerung, eine Arbeit aufzunehmen oder einen vereinbarten Termin im Jobcenter ohne triftigen Grund nicht wahrzunehmen.
Mit Sanktionen schützt sich die Gesellschaft vor der Ausbeutung durch jene, die ihre Selbstverantwortung nicht wahrnehmen wollen. Dem Hinweis, dass ein sanktionsgemindertes Arbeitslosengeld II nicht mehr existenzsichernd sei, muss entgegengehalten werden, dass sich die Verhängung einer Sanktion einfach umgehen lässt – nämlich indem man die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Nichts anderes wird von Steuerzahlern auch erwartet. Die Abschaffung der Sanktionen wäre außerdem ein Freibrief, sich den Lebensunterhalt dauerhaft und ohne Gegenleistung von anderen finanzieren zu lassen. Die wenigsten dürften das als fair empfinden.
Anders als von manchem Politiker behauptet, wirken Sanktionen keineswegs kontraproduktiv. Die mittlerweile recht umfangreiche arbeitsmarktökonomische Forschung dazu konnte nachweisen, dass sanktionierte Hilfeempfänger schneller in Arbeit kommen. Manche Menschen brauchen einen Anstoß von außen, um wieder in ein ökonomisch selbstverantwortlich gestaltetes Leben zurückzufinden: Sie brauchen auf der einen Seite Unterstützung, auf der anderen Seite aber auch die Erkenntnis, dass etwas von ihnen erwartet wird. Wer Sanktionen abschaffen will, überlässt diese Menschen ein Stück weit mehr sich selbst.
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