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(© Foto: mark bollhorst)
Holger Schäfer auf n-tv.de Gastbeitrag 26. November 2014

Hartz IV ist sehr viel besser als sein Ruf

Das Arbeitslosengeld II ist eine Errungenschaft des Sozialstaats, schreibt IW-Arbeitsmarktökonom Holger Schäfer auf n-tv.de. Anders als häufig behauptet, profitieren auch Langzeitarbeitslose von dem Boom auf dem Arbeitsmarkt, der durch die Reform ausgelöst wurde.

Das Arbeitslosengeld II, auch bekannt als "Hartz IV", ist die soziale Grundsicherung in Deutschland. Menschen, die über keine anderen Mittel verfügen, finden hier einen letzten Rettungsanker, der ihnen ein Dach über dem Kopf und den Lebensunterhalt sichert. Jeder hat Anspruch auf Hilfe – vollkommen unabhängig davon, ob die Notlage selbst herbeigeführt wurde oder aufgrund widriger äußerer Umstände entstand. Die einzige Gegenleistung, die Empfänger dieser Fürsorgeleistung schulden, ist das Bemühen, künftig ohne sie auszukommen. Das Arbeitslosengeld II ist mithin eine essenzielle Errungenschaft unseres Sozialstaats. Wer es abschaffen will, muss darlegen, was an dessen Stelle treten soll.

Der Mehrzahl der Kritiker geht es auch gar nicht um eine Abschaffung der Grundsicherung. Sie wollen in der Regel höhere Leistungen und/oder das Wegfallen der Forderung, dass jeder nach Möglichkeit zunächst selbst Verantwortung für seinen Lebensunterhalt übernimmt, bevor er die solidarische Hilfe der Gesellschaft in Anspruch nimmt. Der Ruf nach höheren, voraussetzungslosen Leistungen wird versucht zu begründen, indem dem Arbeitslosengeld II alle möglichen schlimmen Folgen angedichtet werden.

Das Muster ist nicht neu und konnte schon in der Genese des Gesetzes im Jahr 2004 beobachtet werden. Die Diskussion wuchs sich seinerzeit zu einer regelrechten Hysterie aus, in der zum Beispiel darüber spekuliert wurde, ob demnächst massenhaft streunende Hunde herumlaufen werden, weil ihre Hartz IV beziehenden Besitzer kein Geld mehr für Futter haben. Aktuell wird immer wieder behauptet, Hartz IV hätte zur Expansion des Niedriglohnsektors geführt. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Es gab zwar eine Ausweitung des Niedriglohnsektors, doch die fällt im Wesentlichen in den Zeitraum 1997 bis 2007, kann also mit Hartz IV nicht viel zu tun gehabt haben.

Um die Folgen von Hartz IV einzuschätzen, ist es nützlich, sich noch einmal zu vergegenwärtigen, wie die Situation vor der Reform war: Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld erhielten entweder Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe. Die Arbeitslosenhilfe war ein Zwitter aus Lohnersatz- und Fürsorgeleistung, die vor allem für diejenigen attraktiv war, die vor der Arbeitslosigkeit ein hohes Einkommen hatten. Die Sozialhilfeempfänger waren hingegen von den Eingliederungsleistungen der Arbeitsämter ausgeschlossen und zum Teil nicht einmal arbeitslos gemeldet. Erwerbseinkommen mit Transfers aufzustocken, war in beiden Systemen entweder kaum möglich oder unattraktiv.

Mit dem Arbeitslosengeld II wurde die ungerechte Doppelbürokratie beendet, die Leistungsgewährung konsequent an Bedürftigkeit geknüpft, ehemalige Sozialhilfeempfänger erhielten Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Programmen und es wurde – nach einigen Anlaufschwierigkeiten – ein System der Anrechnung von Einkommen erdacht, dass einen wichtigen Grundsatz sicherstellt: Derjenige, der mehr arbeitet, soll auch mehr verfügbares Einkommen in der Tasche haben.

Oft wird behauptet, die Empfänger von Arbeitslosengeld II hätten vom nachfolgenden Boom auf dem Arbeitsmarkt nicht profitiert. Das trifft nicht zu: Die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist seit 2005 von 5,1 auf 4,4 Millionen gesunken. Und auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen hat in den letzten Jahren um knapp 700.000 auf rund 1,1 Millionen abgenommen. Das ist mit Sicherheit noch nicht ausreichend, aber es ist ein Fortschritt – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Arbeitslosen vor den Hartz-Reformen im Trend nur die Richtung nach oben kannte.

Das Arbeitslosengeld II ist weit besser als sein Ruf. Die Festlegung der Höhe der Leistungen ist unter Beteiligung des Bundesverfassungsgerichts in ein etabliertes, nachvollziehbares Verfahren eingetreten. Die aktiven arbeitsmarktpolitischen Leistungen werden nicht mehr im evaluatorischen Blindflug vergeben, sondern orientieren sich weitgehend an Effektivität und Wirtschaftlichkeit. Kommunen und Arbeitsagenturen arbeiten zusammen und bringen ihre jeweiligen Kompetenzen ein. Das ist – bei allen Unzulänglichkeiten, die noch existieren – ein qualitativer Quantensprung gegenüber der ungerechten, konzeptlosen und institutionell zergliederten Förderlandschaft, die vor den Reformen ein beklagenswertes Bild abgab. Wenn es etwas Grundsätzliches zu verbessern gibt, dann lieferte die Arbeitsministerin dazu kürzlich einen – wenn auch nicht neuen – Ansatz: Um das ursprüngliche Konzept von Fördern und Fordern zum Leben zu erwecken, braucht es eine engmaschige Betreuung der Arbeitslosen. Dafür lohnt es sich auch, Geld in die Hand zu nehmen.

Zum Gastbeitrag auf n-tv.de

Der Gastbeitrag ist eine Antwort auf einen Gastbeitrag von Christoph Butterwegge

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