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Michael Hüther Gastbeitrag 4. Mai 2006

Galbraith, Steinbrück und die öffentliche Armut

Die Politik drückt sich vor einer systematischen Analyse der Ausgabenseite in den Haushalten.

Ein Gespenst geht um in Deutschland, das Gespenst der öffentlichen Armut. Es war der am vergangenen Samstag verstorbene John Kenneth Galbraith, der vor 48 Jahren mit seinem Buch "The Affluent Society" die These von der Armut des Staates vortrug. Es ist Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, der einträchtig mit vielen Kollegen in den Ländern und anderen politischen Akteuren der großen Koalition die heutige Variante dieser Idee als Unterfinanzierungsthese vertritt.

Die These von der öffentlichen Armut besagt, dass in wirtschaftlich entwickelten Ländern als Erstes die privaten Wünsche erfüllt seien und neue Bedürfnisse nur noch künstlich geweckt würden. Der Staat komme dabei zu kurz, die Erfüllung elementarer Infrastrukturaufgaben sei gefährdet. Nicht viel anders stellt sich die Unterfinanzierungsthese dar. Die Steuereinnahmen in Deutschland reichten nicht aus, um die Pflichten des Staates zu erfüllen.

Dabei vertritt der Finanzminister die gemäßigte Variante dieser These, indem er die Erhöhung der Mehrwertsteuer und den Abbau von Steuervergünstigungen als ausreichend bewertet. Andere Politiker, durchaus in beiden Volksparteien, sehen weitere Steuererhöhungen als notwendig an. In jedem Fall werden – anders als noch vor Jahresfrist – Steuerentlastungen ausgeschlossen, so auch von der Bundeskanzler in.

Dies alles ist nicht nur die übliche Dialektik der Politik, die von Zeit zu Zeit in Widersprüche führt. Nein, es ist viel mehr, es ist ein Paradigmenwechsel. Wir fallen weit hinter den Diskussionsstand der letzten Jahre zurück, der immerhin signalisierte, dass auch in Deutschland die Zeichen der Zeit erkannt sind und wir den Standortwettbewerb akzeptieren. Diese Periode einer Rückbesinnung auf die liberalen Wurzeln unserer Wirtschaftsordnung ist wohl vorbei.

Dass die Politik es sich dabei einfach macht, ist zwar verständlich. So tickt sie im demokratischen Gruppenstaat nun einmal. Aber etwas mehr Sorgfalt in der Argumentation dürfen wir schon einfordern. Die Unterfinanzierungsthese lebt ohne Beleg von der Behauptung, dass bei den Staatsausgaben weder Konsolidierungsbedarf noch Konsolidierungsspielraum bestehe. Grundsätzlich aber gilt, wir liegen bei den Staatsausgaben je Einwohner im europäischen Mittelfeld, also keineswegs auffällig niedrig.

Man muss zwar ohne Zweifel anerkennen, was in den vergangenen Jahren an Verringerung bei den Staatsausgaben in Deutschland realisiert wurde. Es wurden Leistungen und Verwaltungen abgebaut, es wurde privatisiert. Aber all dies wäre ohne den Druck knapper Kassen nicht zustande gekommen. Kasse macht sinnlich – knappe Kasse macht erfinderisch.

Eine systematische Analyse der Ausgabenseite in den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen hat allerdings nicht stattgefunden. Denn die Einsicht, dass Staatstätigkeit unter dem Regime der Freiheit der ordnungspolitischen Rechtfertigung bedarf, war ebenso wenig führend wie die Erkenntnis, dass Wachstum stärkere Konsolidierung voraussetzt.

Die Europäische Zentralbank hat in ihrem letzten Monatsbericht eine Studie veröffentlicht, die Erfolge und Misserfolge der Budgetpolitik in den verschiedenen EU-Staaten analysiert. Erstens führt eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte über die Ausgabenseite tendenziell zu einer nachhaltigeren Gesundung der Budgets, die auch in gesamtwirtschaftlich schwierigeren Zeiten trägt. Zweitens weisen gerade die erfolgreichen Konsolidierungsstaaten einen stärkeren Anstieg bei der Beschäftigung und beim Wachstum auf; dort lag das Trendwachstum um einen Prozentpunkt höher als in den übrigen europäischen Ländern.

Drittens sind die Sparbemühungen vor allem dann effektiv, wenn sie zügig und intensiv betrieben werden. Gerade dieses "front-loading" ist in Deutschland aber nicht geglückt. Insofern ist Steinbrück ein Gefangener der Unterlassungen früherer Jahre, die vor allem aus dem föderalen Gegeneinander zu erklären sind. Die Crux daran ist, dass das Nachholen umso mühsamer ist und erst verzögert in den Haushalten zu Entlastungen führt.

Nun dürfen auch wir Ökonomen es uns nicht zu leicht machen. Wir haben wenig theoretisches Rüstzeug, das konkret bei der Haushaltskonsolidierung hilft. Über allgemeine Feststellungen wie die von der Schädlichkeit der Subventionen kommt man damit kaum hinaus. Zielführender ist es deshalb, mehr auf Prozeduren zu setzen als auf detaillierte Sparvorschläge. So helfen Budgetregeln wie Artikel 115 des Grundgesetzes oder die Maastrichter Konvergenzkriterien, den Notausgang der Finanzpolitik, die Verschuldung, etwas zu versperren.

Der Rechtfertigungsdruck, der von solchen Regeln ausgeht, fuhrt im Standortwettbewerb zusammen mit knappen Kassen zumindest dazu, dass das Staatsverständnis überdacht wird, Privatisierungspotenziale getestet werden und die Modernisierung des Verwaltungshandelns geübt wird. Deshalb darf, die Bindungskraft der Budgetregeln - wie beim Stabilitäts- und Wachstumspakt geschehen - nicht geschwächt werden. Zugleich sind verfassungsrechtliche Kunststücke wie bei der Reichensteuer zu unterlassen.

Die These der öffentlichen Armut soll von einem kollektiven Versagen ablenken. Denn die unzureichenden Investitionen des Staates sind vor allem Ausdruck einer fatalen Vernachlässigung der Grundlagen unseres Wohlstands zu Gunsten einer sozialpolitischen Befriedungspolitik. Die kurzfristigen politischen Effekte dieser Strategie sind verbraucht, die langfristigen ökonomischen Schäden sind da. Die Politik kommt nicht umhin, jetzt die Staatsaufgaben neu zu gewichten. Zusätzliches Geld braucht sie dafür nicht.

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