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Michael Hüther Gastbeitrag 19. Januar 2006

Die Guten und die Bösen

Wir brauchen keine Unternehmerhelden, aber glaubwürdiges Erleben ernsthafter Verantwortung bei den Eliten.

In der politischen Arena findet ein neuer Wettstreit statt: Soziale Gerechtigkeit ist das Thema. Nach der Ernüchterung über einen vermeintlich zu ökonomisch ausgerichteten Wahlkampf hat die Union ein neues Etikett für ihr wirtschaftspolitisches Credo erfunden: "Neue Gerechtigkeit durch mehr Freiheit". Dass dies die Sozialdemokratie auf den Plan rufen musste, war klar. Auf den ersten Blick erstaunt, wie wenig diese Debatte durch die überkommenen Phrasen unserer Sozialstaatsideologie geprägt ist. Auch die Orientierung auf Themenfelder wie Familie und Bildung lässt zumindest hoffen, dass neue Gedanken Einzug halten.

Notwendig ist diese öffentliche Debatte ohne Zweifel. Erstens sind wir immer noch durch sozialpolitische Systeme geprägt, die aus völlig anderen historischen Zusammenhängen mit anderen Notwendigkeiten stammen. Zweitens erfahren alle Reformbemühungen einen restaurativen Reflex. Offenkundig ist allein das Überkommene ein Wert an sich, während in der freiheitlichen Gesellschaft eigentlich der Besitzstandswahrer seine Position rechtfertigen müsste.

Drittens verbindet sich in auffälliger Weise mit ersten systematischen Umbauten der sozialen Sicherung wie der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbslose das Aufkommen sozialromantischer Vorstellungen. Jede Reform des Sozialen wird dabei als Angriff auf die Demokratie gewertet.

Kein Zweifel, es besteht grundsätzlicher Klärungsbedarf. Dabei sollte allerdings nicht übersehen werden: Auch die Zunft der Ökonomen ist angesichts methodischer Verengung weniger als früher an diesen Themen interessiert und ordnungspolitisch weniger sprachfähig. Die Erörterung von Fragen der Gerechtigkeit bedarf aber der argumentativen Vorleistung des Ökonomen. Denn das Unbehagen an der Moderne hat für viele seine Ursache in einer überbordenden Marktsteuerung und der Globalisierung der Arbeitsteilung. Die tatsächliche oder gefühlte Ohnmacht im internationalen Standortwettbewerb verstellt den Blick auf die Wirkungsweise offener Märkte und ihrer ethischen Fundierung.

So konnte man jüngst von Ministern wie auch von einzelnen Unternehmern sehr einvernehmlich hören, dass man doch zwischen den – guten – Familienunternehmen und den – bösen – Kapitalgesellschaften unterscheiden möge. Während die einen sich in Verantwortung für den Standort verzehrten, würden die anderen, getrieben vom Kapitalmarkt, ungeniert die Standortunterschiede nutzen und Moralarbitrage betreiben. Dass Familienunternehmen unverändert das Rückgrat unserer Volkswirtschaften bilden und oft höhere Renditen als Kapitalgesellschaften erzielen, ist ermutigend. Dies spricht aber nicht gegen Kapitalgesellschaften, sondern zeigt Defekte in den Regelwerken der Finanzmärkte und bei der Unternehmenskontrolle. Viel wichtiger aber ist: Diese Debatte führt ins Nichts, es ist der völlig falsche Ansatz.

Ethische Standards erfüllt die Marktwirtschaft im Grundsatz gerade nicht durch Anforderungen an die Akteure, sondern durch eine entsprechende Rahmenordnung. Die Marktwirtschaft fragt nicht nach den Motiven der Handelnden, sondern nach Regeln, die Haftung und Selbstverantwortung als notwendige Korrektur und Moderierung individueller Freiheit einfordern. Die Frage nach den Guten und den Bösen kennt die marktwirtschaftliche Ordnung nicht, sie entlastet vielmehr den Einzelnen von moralischer Überforderung.

Die Suche nach dem guten Unternehmer belebt das Feuilleton, sie befördert aber nicht die Diskussion um Gerechtigkeit. In der Wirtschaftsordnung ist Gerechtigkeit im Zusammenhang mit ihren Funktionsvoraussetzungen zu sehen. Da steht das Prinzip Freiheit, das der Marktwirtschaft ethischen Gehalt verleiht, ganz oben. Doch dies ist für viele eine zweifelhafte Legitimation. Denn im Wettbewerbssystem würde, so das Argument, der Einzelne als möglicher Verlierer schnell seine materielle Freiheit verlieren. Welche Wirkung, so wird gefragt, habe das Postulat der Freiheit als ethische Kategorie auf die Millionen Arbeitslosen?

So begründet diese Frage ist, so sehr übersieht sie doch, dass die Unzulänglichkeiten in der Lebenswirklichkeit nicht ein zu kurz gedachtes Argument stützen können. Denn das Prinzip Freiheit muss in der Marktwirtschaft, damit diese dauerhaft funktionsfähig sein kann, durch den Grundsatz des Mitmachens aller und damit der Partizipationsgerechtigkeit ergänzt werden. Ohne dies greift es zu kurz. Dabei geht es zunächst um die faire Basischance durch ein Bildungssystem, das den Anforderungen der Wissensgesellschaft genügt. Es geht zwingend aber auch um die faire "zweite" Chance durch ein System der sozialen Sicherheit und ein Insolvenzrecht, die dem Gedanken prioritärer Eigenverantwortung und subsidiärer Solidarität folgen.

Schließlich und grundsätzlich: Die Offenheit der Märkte und die Bestreitbarkeit ökonomischer Macht zu sichern gehört nicht nur zum Grundverständnis der Wettbewerbswirtschaft, sondern dient auch der ständigen Erneuerung von Chancen für jene, die temporär in einer Verliererposition sind. Wenn wir das Prinzip Freiheit als ethische Kategorie aufgeben, dann verlieren wir den Anspruch, den Einzelnen zur Eigenverantwortung zu fordern. Erst daraus erwächst die Möglichkeit, weiter gehend Verantwortung zu übernehmen.

Diese weiter gehende Verantwortung trifft alle Mitglieder einer Gesellschaft, unabhängig von ihrer ökonomischen und sozialen Stellung. Mit Wilhelm Röpke kann man freilich die besondere Verantwortung der gesellschaftlichen Eliten betonen, die aus ihrer unvermeidbaren Vorbildwirkung folgt. Wir brauchen keine Unternehmerhelden, aber glaubwürdiges Erleben ernsthafter Verantwortung bei den Eliten.

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