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IW-Rentenexperte Jochen Pimpertz
Jochen Pimpertz in der Fuldaer Zeitung Gastbeitrag 22. Februar 2019

Respekt-Rente schafft neue Ungerechtigkeit

Laut Koalitionsvertrag soll das Alterseinkommen für Menschen aufgestockt werden, die ein Leben lang (mindestens 35 Jahre) gearbeitet haben, mit ihrer Rente aber nicht über die Grundsicherung hinauskommen. Der Regelsatz soll in solchen Fällen um zehn Prozent erhöht werden, damit sich Arbeit lohnt – auch im Ruhestand.

Bereits über diese Idee einer Grund- oder Lebensleistungsrente lässt sich trefflich streiten. Denn an der Grenze zur Grundsicherung geraten die Prinzipien der Leistungs- und Bedarfsgerechtigkeit in einen unheilbaren Konflikt. Wenn eine Gesellschaft aus humanitären Gründen jedem bedürftigen Bürger eine materielle Mindestausstattung verspricht, dann muss diese zwangsläufig an dem individuellen Bedarf festgemacht werden. Der ergibt sich aber aus den jeweiligen Lebensumständen und variiert nicht je nach Versicherungsbiografie.

Das SPD-Konzept der Respekt-Rente geht aber noch weiter und verzichtet auf eine Bedürftigkeitsprüfung. Stattdessen soll jede Rente aufgestockt werden, wenn mindestens 35 Beitragsjahre vorliegen, aber jahresdurchschnittlich nicht mehr als 80 Prozent des Durchschnittsentgelts verdient wurden. In diesen Fällen wird der Rentenanspruch für 35 Jahre verdoppelt, jedoch nur bis zu dem Betrag, der bei einem jährlichen Verdienst von 80 Prozent des Durchschnittsentgelts erreicht wird.

Damit provoziert die Respekt-Rente harte Brüche mit etablierten sozialpolitischen Prinzipien: Die Aufstockung soll unabhängig davon erfolgen, ob eine Teil- oder Vollzeitbeschäftigung zu unterdurchschnittlichen Verdiensten geführt hat. Ist das leistungsgerecht? Die Aufstockung kommt nicht nur den Geringverdienern zugute, die im Alter allein auf ihre Rente angewiesen sind. Es profitieren auch Geringverdiener, die ihre Altersvorsorge gemeinsam mit dem Partner planen und im Haushalt über weitere Einkommen und Vermögen verfügen. Ist das bedarfsgerecht?  

Die Respekt-Rente durchbricht das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit in der Rentenversicherung, statt es zu stärken. Mit dem Verzicht auf eine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse wird das Schutzinteresse der Steuerzahler vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme ignoriert. Darüber hinaus stigmatisiert die Respekt-Rente Altersarmut. Denn ein „Respekt-Rentner“ muss seine Einkommensverhältnisse im Alter nicht offenlegen, sein Vermögen wird geschont. Wem dagegen ein Beitragsjahr oder mehr fehlt, der muss sein Vermögen aufzehren und im Zweifel auf seine Angehörigen zurückgreifen, ehe steuerfinanzierte Hilfen fließen. Das lässt sich mit dem Subsidiaritätsprinzip gut begründen. Es nach einer 35-jährigen Erwerbsbiografie außer Kraft zu setzen, schafft dagegen neue Ungerechtigkeiten.

Um es deutlich zu sagen: Es geht nicht darum, Altersarmut zu bagatellisieren oder bedürftigen Menschen notwendige Hilfen zu verwehren. Vielmehr stellt sich die Frage, wie Hilfen effektiv und effizient organisiert werden können. Wenn die Bundesregierung schon eine Aufstockung niedriger Renten organisieren will, dann würde es reichen, einen Freibetrag bei der Berechnung der Grundsicherung einzuräumen. So erhielten bedürftige Rentner den vollen Regelsatz und dürften zusätzlich einen Teil ihrer leistungsabhängig berechneten Rente behalten. Dieser Freibetrag sollte allerdings für alle Bedürftigen gelten, was wiederum eine Prüfung voraussetzt.  

Gegen verschämte Altersarmut hilft das aber auch nicht. Statt an der Statik einer funktionierenden Sicherungsarchitektur herumzuschrauben, wäre es deshalb begrüßenswert, wenn sich die intellektuellen Anstrengungen darauf konzentrierten, die Bedürftigkeitsprüfung so zu organisieren, dass sie als weniger beschämend empfunden wird. 

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