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(© Foto: iStock)
Jochen Pimpertz in der Fuldaer Zeitung Gastbeitrag 17. Juni 2020

Lohnfortzahlung als Krisenbewältigung

Gerade in der Bewältigung der Corona-Pandemie in der Bundesrepublik sieht IW-Ökonom Jochen Pimpertz eine starke Rolle der Sozialen Marktwirtschaft.

Ohne das Leid der Betroffenen bagatellisieren zu wollen, ist Deutschland doch bislang vergleichsweise glimpflich durch die Corona-Pandemie gekommen. Das wird deutlich, wenn man die Zahlen der Infizierten sowie der beklagenswerten Todesfälle in Relation zur Gesamtbevölkerung betrachtet. Dieser „Erfolg“ wird in der medialen Öffentlichkeit vor allem dem frühzeitigen Shutdown zugeschrieben. Auch deshalb mehren sich nun Stimmen, die für eine stärkere Rolle des Staates plädieren.

Unbestritten ist, dass das entschlossene Handeln der Exekutive einen maßgeblichen Beitrag zur Pandemie-Bewältigung geleistet hat. Ebenso unstrittig sind Reformbedarfe im Detail – auch im Gesundheitssystem. Doch Zweifel kommen auf, ob eine stärkere Rolle des Staates über den Tag hinaus hilfreich ist. Dazu ein Beispiel:

Neben den allgemeinen Kontaktbeschränkungen wurde rückwirkend zum 9. März die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei Erkrankungssymptomen der oberen Atemwege eingeführt. In der Folge stieg nach Angaben des Dachverbands der Betriebskrankenkassen der Krankenstand im März stark an. Auffällig war dabei die Zunahme der attestierten Atemwegserkrankungen, Covid-19-Erkrankungen spielten zunächst eine untergeordnete Rolle. Für den Monat April zeigt die gleiche Quelle aber schon wieder einen Rückgang auf das Niveau des Vorjahresmonats.

Da liegt die Vermutung nahe, dass ein umsichtiger Umgang der ambulant praktizierenden Ärzte nicht nur Praxismitarbeiter und Patienten geschützt hat, sondern auch die Belegschaften in den Unternehmen. Denn die Krankschreibungen haben geholfen, in den Betrieben Präsentismus von Mitarbeitern mit verdächtigen Symptomen zu vermeiden. Offenkundig hat das zur Kontrolle des Infektionsrisikos beigetragen. Im Übrigen deutet der Aprilwert auch auf einen verantwortungsvollen Umgang der Arbeitnehmer mit der Ausnahmeregel hin.

Selbst wenn dieser Zusammenhang bislang nur als Hypothese formuliert werden kann, so ist doch Fakt, dass mit dem einmalig erhöhten Krankenstand den Arbeitgebern Mehrkosten im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung entstanden sind. Diese zusätzliche Last beläuft sich allein für den Monat März auf schätzungsweise 1,6 Milliarden Euro.

Man mag argumentieren, dass die Unternehmen davon profitiert haben, da sie mit gesunden Belegschaften selbst unter dem Shutdown weiterarbeiten konnten. Auch die Mehrkosten mögen angesichts des historischen Wirtschaftseinbruchs vergleichsweise überschaubar erscheinen. Aber wenn man den hier skizzierten Zusammenhang nicht gänzlich in Abrede stellt, dann muss man auch die Leistungsfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft unter Krisenbedingungen anerkennen.

Denn ob Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder ambulant praktizierende Ärzte – die Regeln zur Krankschreibung sowie die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung haben gerade in der Pandemie dazu beigetragen, das privatwirtschaftliche Interesse aller Beteiligten auf das gesellschaftliche Wohl zu verpflichten und soziale Folgen abzufedern. Und das mit einer nur geringfügigen Änderung der Spielregeln. Derartige Zusammenhänge gilt es zu beachten, wenn im Nachgang der Krise grundlegende Systemdebatten angestrengt werden.

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